Vermieter schickt Handwerker immer kurzfristig.

Aufgrund eines undichten kaputten Fensters hat es bei uns reingeregnet und eine Wand ist nass. Als wir die Feuchtigkeit gesehen haben, informierten wir den Vermieter sofort. Weiter haben wir Mietminderung angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Daraufhin wurde auch gleich ein Stück Tapete, die leicht schimmelte entfernt und die Wand behandelt. Da für uns es immer recht kompliziert ist, Termine tagsüber zu machen, haben wir dem Vermieter geschrieben, dass wir rechtzeitig informiert werden möchten, wenn wieder Termine anstehen. Nun rief heute der Maler an uns bat um einen Termin für Montag zur Feuchtigkeitsmessung. Mich nervt das total, dass es wieder so kurzfristig ist, obwohl der Vermieter weiß, dass wir dafür echt die Welt in Bewegung setzen müssen. Jetzt habe ich erstmal wieder geschrieben, dass es so nicht geht und er uns genau sagen soll, was wann gemacht wird und mit uns bitte 2 Wochen vorher die Termine abzustimmen hat. Jetzt kam per Mail zurück, dass die Handwerker mit dem Vorlauf die Arbeiten nicht planen können, weil es auch von der Trocknungsentwicklung abhängt. Er würde grundsätzlich den schnellst möglichen Termin zur Schadensbehebung nennen. Wenn wir diesen nicht wahrnehmen können und sich dadurch die Arbeiten verzögern, wäre er nicht mehr für den Mangel verantwortlich und der "eh fragliche Minderungsanspruch" würde wegfallen.

Ich finde es unmöglich, dass unser Vermieter erwartet, dass wir springen und wenn es nicht geht und wir weiter im Wasserschaden leben.

Haben wir nicht weiter Recht auf Minderung, weil wohl doch nicht erwartet werden kann, dass man immer innerhalb weniger Tage einen Termin einrichten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Handwerker, Wasserschaden
Abmahnung vom Vermieter wegen verzögerter Schadensanzeige

Ich hatte einen Wasserschaden nicht unverzüglich angezeigt, da ich dachte, es ist alles gut gegangen. Nun bekam ich eine Abmahnung durch meinen Vermieter.

Zum Sachverhalt:

Aus meinem Geschirrspüler trat Wasser aus. Ich habe alles aufgewischt als ich es gemerkt hatte und dachte, damit wäre alles erledigt. Meine Dielen, die ich über den Fliesenboden mühsam selber verlegt hatte sind nun hin aber das übernimmt meine Hausrat. Fast einen Monat später meldete sich mein Nachbar unter mit, dass er Wasserflecken an der Decke hätte. Daraufhin habe ich den Schaden meinem Vermieter gemeldet, da laut meiner Hausrat er bzw. seine Versicherung für den Schaden am Gebäude und der Wohnung drunter aufzukommen hat.

Nun kam heute eine Abmahnung vom Vermieter, dass ich den Schaden nicht unverzüglich angezeigt hätte und damit meine Pflichten als Mieter verletzt hätte. Dadurch dass das Wasser zwischen selbsteingebrachten Dielen und Fliesenboden nicht entfernt wurde, entstand Schaden am Gebäude. Dieses hätte zeitnah erfolgen müssen, was wiederum im Falle einer unverzüglichen Anzeige möglich gewesen wäre.

Darüber hinaus bestehe für den Vermieter aufgrund dieser Pflichtverletzung keine Verpflichtung zur Schadensregulierung, sondern ich Mieter wäre nun zum Ersatz des Schadens verpflichtet (Haftpflicht). Auch zur Abwendung etwaiger höherer Gebäudeversicherungsbeiträge zum Nachteil aller Mieter, die aus einer Schadensregulierung resultieren könnten, wäre er als Vermieter von der Verpflichtung zur Schadensregulierung befreit.

  1. Ist die Abmahnung gerechtfertigt und welche Konsequenzen hat diese?
  2. Zahlt den Schaden am Gebäude bzw. bei meinem Nachbarn meine Haftpflicht?
Mietrecht, Wasserschaden
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