Moin,
gestern wollte ich eine Kommode von Ikea, gekauft 2015 im lebenslangen Umtauschrecht, zurück bringen. Ich hatte die damals zusammen mit meiner Freundin gekauft. Ihr Name steht auf dem Beleg. Der Ikea Mitarbeiter hat gemeint, dass nur der ursprüngliche Käufer das Recht auf den Umtausch hat. In den AGB von der Zeit steht davon aber nichts.
Dort steht "gegen Vorlage der Rechnung, oder des Kassenbons wird der Kaufpreis zurück erstattet".
Man sagte zu mir, das sei im BGB geregelt und müsse da nicht stehen. Stimmt das?