Rolladen überdreht sich - Vermieterin bleibt stur und ich kletter schwanger auf die Fensterbank

Hallo liebe Community,

vor ca. einem Jahr wurde der alte Holzrolladen im Schlafzimmer gegen einen neuen Rolladen aus Kunststoff ausgetauscht. Ich wohne in einer Mietwohnung, das hat also alles meine Vermieterin organisiert und bezahlt. Nun ist es so, dass die Öffnung, worin der Rolladen verschwindet, zu groß für den Kunststoffrolladen ist, diese Knubbel unten an dem Rolladen sind also nicht lang genug, sodass er nicht stoppt und dann komplett in der Öffnung verschwindet, wenn ich ihn ganz hochziehe. Da steckt er dann fest und kann nur mit viel Kraft aus der Öffnung gezerrt werden. Man muss nicht mit viel Kraft hochziehn, aber wehe man zieht zu weit, schwupps ist es passiert. Ich hab das recht schnell gemerkt, hab es sofort reklamiert. Die Vermieterin meinte dann, das ginge nicht anders, ich dürfe halt nicht bis ganz hoch ziehen. Da hat alles diskutieren nicht genutzt. Meistens denke ich auch dran, aber manchmal passiert es eben doch, dass ich zu hoch ziehe. Ich bin jetzt im siebten Monat schwanger, mein Mann ist immer mal auf Schulung, wie jetzt auch, sodass mir nichts anderes übrig bleibt, als selbst auf die Fensterbank zu steigen. Wir wohnen im Erdgeschoss, sodass mir auch jeder ins Schlafzimmer glotzt. Besonders schön, da im Moment gegenüber die Dachdecker da sind. Hab keine Lust, dass mich jemand in meiner Unterwäsche begutachten kann. Ich meine, ja, wir wohnen unten, aber ich will trotzdem nicht aus dem Fenster fallen! Außerdem ist das auch echt zu schwer für mich, ich häng mich da mit meinem Gewicht ran und trotzdem bewegt sich nix.

Die Vermieterin stellt sich trotzdem stur, sagt, ich sei schuld, ich zieh ja zu fest. Das kanns doch nicht sein, oder? Man muss total aufpassen mit dem Ding, man wird doch erwarten können, dass man seinen Rolladen ganz hochziehen darf, oder? Kann die sich einfach aus der Affaire ziehen?

Vielen Dank und LG

Haus, Mietrecht, Reparatur, Handwerker, rolladen
Wer zahlt? Kostenübernahme defektes Waschbecken in Mietwohnung

Hallo,

ich habe in meiner ehemaligen Mietwohnung einen kleinen Riss am Waschbecken (keine Einschränkung der Funktionalität) verursacht, welchen ich meinem (Ex-)Vermieter und meiner Versicherung gemeldet habe. Mein Vermieter hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er auch eine neue Armatur bezahlt haben möchte, da diese "für gewöhnlich" beim Austausch des Beckens kaputt geht.

Meine Versicherung hat mir dem entgegensprechend mitgeteilt, dass dies alles andere als üblich wäre und sie die Armatur daher nicht bezahlen werden.

Nun hat mein Vermieter eine Rechnung MIT neuer Armatur bei meiner Versicherung eingereicht und mich gefragt, ob ich ihm den Differenzbetrag von knapp 180,00 Euro überweisen oder nochmal mit meiner Versicherung sprechen möchte.

Ich sehe es aber nicht ein, überhaupt irgendetwas für die Armatur zu zahlen, weil ich diese ja nicht beschädigt habe. Zumal diese Armatur schon mehrere Jahre alt war und definitiv nicht mehr einem Wert von knapp 180,00 Euro entprochen hat. Das Problem ist weiterhin, dass der Vermieter mir meine Kaution vorenthält, solange diese Geschichte nicht abgeschlossen ist.

Meine Frage(n) sind nun: Wer ist für die Übernahme der Kosten der Armatur zuständig? Wie verhalte ich mich am Besten, damit ich meine Kaution schnellstmöglich von ihm bekomme?

Vielen Dank für einen guten Rat!

Waschbecken, Mietrecht, Kaution, defekt, Haftpflichtversicherung, Kostenübernahme
Verbundschaum oder Basotect gegen Nachbarlärm?

Hi, ich habe für diese beiden Materialien gerade ein gutes Angebot von privat. Andere Möglichkeiten, wie eine neue Wand einzuziehen, fehlen finanziell bed., und ich will mich an der Mietwohnung auch lieber nicht mal eben als Trockenbauer versuchen...

Ich habe mir einiges an Infos angelesen, und die Zwischenwände, die irgendwann nachträglich eingebaut wurden, als Problem erkannt, Aussenwände und Decke sind Ok.

Was ich höre: den Nachbarn über und neben mir gehen, und nicht genau w a s, sondern d a s s etwas gemacht wird. Werkeln in der Küche über mir mit Geschirr, und wenn auch nur ein Glas abgestellt wird, ergibt bei mir schon ein lautes, tiefes, störendes Geräusch. Auf eine Dämmung des Laminatbodens wurde nämlich auch verzichtet.

Es handelt sich folglich um Körperschall, denn normale Gespräche oder Musik höre ich nicht.

Jetzt meine Fragen: Körperschall hört man als niedrige Frequenzen, man könnte sagen als Bässe, richtig? Kann man die von mir genanntenen Geräusche als "Bässe" bezeichnen? Ist für mich sehr schwer einzuschätzen, nicht auf Musik bezogen...

Zu Basotect habe ich nur Infos von Musikern, die Proberäume nach aussen dämmen. Ich bekomme ihn in 10 cm Stärke und günstiger als Verbundschaum. Er "absorbiert" aber, einigen Klangwissenschaftlern zufolge, nur tiefe Mitten, keine Tiefen (Bässe).

Ich will die Nachbarn nicht zu entsprechenden Massnahmen nötigen, da ich nicht zu stören scheine.

Schützt Basotect auch vor Lärm von aussen?

Verbundschaum soll angeblich für meinen Zweck besser sein, ich verstehe nur nicht warum, wenn einigen anderen zufolge # doch Platten aus Basotect sogar Verstärker und Schlagzeug zum Schweigen bringen sollen.

Hat jemand Erfahrung mit einer der beiden Materialien in der Lärmdämmung nach innen? Danke schonmal...

Finanzen, Mietrecht
WEG-Verwalter möchte seinen eigenen Nachfolger bestimmen

Hallo zusammen, der Vertrag unseres Hausverwalters für ein Objekt mit ca. 30 Wohnungen, die zum größten Teil vermietet sind und zum kleineren Teil von den ET´s selbst bewohnt werden, läuft gegen Ende des Jahres 2014 aus. Bei der nächsten ETV möchte der WEG-Verwalter gern einen Nachfolger wählen lassen, der dann ab 01.01.2015 das Amt übernimmt. Das ist so weit wahrscheinlich vernünftig. Der jetzige Verwalter hat m.E. die Gemeinschaft über Jahre belogen und betrogen; u.a. hat er die Rücklagen der Gemeinschaft lange Jahre auf seinem Privatkonto laufen lassen und stand zeitweilig vor einer Privatinsolvenz. Dieser Vorfall wäre alleine schon ein Grund gewesen ihm ausserordentlich zu kündigen. Jetzt hat er durchblicken lassen, dass er bereits selbst einen potentiellen Nachfolger gefunden hat. Da die Eigentümer meist weit weg vom Objekt wohnen und so gut wie kaum einer zur ETV kommt wird der Verwalter wie jedes Jahr sich Vollmachten geben lassen und ich befürchte nun dass er sich Kraft seiner Vollmachten seinen eigenen Nachfolger wählt. Mir liegen inzwischen selbst verschiedene Angebote von Verwaltern vor, die an dem Objekt Interesse haben und denen ich alle zutraue, dass sie es besser als der jetzige Verwalter machen. Ich habe aber Angst, dass der Verwalter bei der ETV mit seinen Vollmachten seinen Kandidaten "durchdrückt". Ich habe ferner gehört dass WEG-Verwaltungen buchstäblich verkauft werden und ihm würde ich das jederzeit zutrauen. Frage: Ist es zulässig dass der jetzige Verwalter bei der ETV mittels Vollmachten seinen eigenen Nachfolger bestimmt? Danke für eure Hinweise.

Wohnung, Mietrecht, Verwalter
KANN UND DARF EIN VERMIETER AUF ZWEI MIETVERTRÄGE FÜR EINE WOHNUNG BESTEHEN?

Ich habe vor Jahren mit meinen Exmann und unseren Kindern eine Wohnung gemietet die aus zwei Wohnungen zusammengelegt worden ist, haben sie zusammengelegt da sie in die zweite Wohnung kein Bad einbauen konnten! Der Vorstand damals hat uns die Wohnung gegeben unter der Bedingung das sie da die Anzahl der Wohnungen der Genossenschaft erhalten bleibt, auf unser Bedenken hin wegen Mieterhöhungen hat er uns versichert das es keine oder wenn dann nur sehr selten, vielleicht alle 10 Jahre mal! Das war auch so bis er vor einigen Jahren in den Ruhestand ging und seit dem der neue Vorstand da ist gibt es eine Mieterhöhung nach der anderen, aber bis zu Renovierung vor letztes Jahr komischer Weise nur bei mir! Hab Ihn schon öfters darauf angesprochen das ich ja nur eine Wohnung habe und ich auch einen Mietvertrag haben möchte, aber dann kommt nur immer man müsste Ihnen ja die Möglichkeit lassen das er wieder zwei Wohnungen daraus machen kann...kennt die Wohnung gar nicht, hat sie noch nie gesehen und wollte auch nicht glauben das ich kein zweites Bad habe...das er immer mit berechnet hat. Was hat denn das mit mir zu tun? Ich habe nur eine Wohnung mit einen Stromkreis, einen Sicherungskasten, einen Stromzähler, seit der Renovierung auch nur eine Klingel, einen Briefkasten und das wichtigste nur eine Eingangstür für angeblich zwei Wohnungen! Dadurch berechnet er natürlich auch zwei Mal Betriebskosten...wie für Hausreinigung, Kabelgebühr und Grünanlage die er durch die Anzahl der Wohnungen teilt, obwohl im Mietvertrag steht das er Betriebskosten nach qm berechnen muss! Komm mir langsam ganz schön verarscht vor! Es wäre sehr schön wenn mir jemand von euch helfen könnte, vielleicht weiß jemand von euch wie nur einen Mietvertrag verlangen kann...bin euch für eure Hilfe dabei sehr dankbar!!!

Mietrecht, Mietvertrag
Nachmieter nach mündlicher Zusage abgesprungen

Hallo,

ich habe eine dringende Frage zu meiner derzeitigen Situation: Mein Mann und ich wohnen in einer Wohnung zur Miete und wollen nun vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Mit unserem Mieter haben wir besprochen, dass wir selbst einen geeigneten Nachmieter suchen werden und denen dann die Wohnung offiziell übergeben dürfen, obwohl das noch weit vor unserem offiziellen Kündigungsdatum ist.

Auf unser Inserat hin haben sich viele Bewerber gemeldet und wir haben uns für ein Pärchen entschieden, die die Wohnung auch unbedingt haben wollten. Die haben die auch bereits deren Unterlagen (Schufa und Einkomensnachweis etc.) dem Vermieter vorgelegt, der diese grade prüft...uns inoffiziell aber schon grünes Licht gegeben hat.

Nun hat das besagte Pärchen uns eine Woche vor geplantem Übergabe Termin abgesagt, da sie spontan eine andere Wohnung gefunden haben.

Ja und jetzt stehen wir da und wissen, dass es unmöglich sein wird, innerhalb von einer Woche die ganzen Unterlagen des neuen potenziellen NAchmieters prüfen zu lassen etc. Was für uns bedeutet, dass wir noch auf der Miete sitzen bleiben.

Meine Frage ist jetzt, ob wir gegen das Pärchen vorgehen könnten? Weil deren Verhalten war echt nicht fair und bereitet uns jetzt stress.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn wir fühlen uns von denen so sitzen gelassen. Wir haben uns für die eingesetzt und kriegen zum Dank dann sowas. Das ist nicht fair. Dabei haben so viele andere auch die WOhnung haben wollen.

Kennt sich da jemand aus?

Mietrecht, mündlicher Vertrag
Mitbewohnerin will trotz Kündigung nicht ausziehen und keine Miete zahlen!

Hallo,

ich habe momentan ein akutes Problem mit meiner Mitbewohnerin und brauche dringend Hilfe. Da sie immer zu spät die Miete gezahlt hat und ich ihr immer hinterherrennen musste, habe ich entschlossen auszuziehen, weil mir das einfach zu stressig ist. Das Mietverhältnis sieht so aus, dass ich zusammen mit meinem alten Mitbewohner Hauptmieter bin und die gute Dame zur Untermiete (Untermietvertrag mit altem Mitbewohner) wohnt.

Nun haben wir als Hauptmieter ordentlich gekündigt (3-Monatsfrist zum 30.4.) und mein alter Mitbewohner hat sie auch gekündigt (gleiche Frist). Daraufhin ist sie ausgerastet und sagt dass sie keine Miete mehr zahlt, nachdem sie für Januar schon nicht gezahlt hat, wo ich die komplette Miete vorgestreckt habe. Sie meint bis ein Verfahren durch ist kann sie da noch mindestens bis September wohnen ohne etwas zu bezahlen. Die Frage ist wie wir jetzt vorgehen sollten.

Kann man zB eine fristlose Kündigung (aufgrund von Nichtzahlung von 2 Monatsmieten, was ja in ein paar Tagen möglich wäre) nach einer ordentlichen Kündigung hinterherschieben? Ist eine Vorankündigung der fristlosen Kündigung notwendig? Wie kann man sich gegen die Nichtzahlung wehren? Könnte ich auch ihren Strom abstellen, da sie den ja auch nicht bezahlt? (evtl. mit Ankündigung)

Kann man den Arbeitgeber informieren, dass sie keine Miete zahlt? Wenn sie nach Fristende nicht auszieht, müssen wir dann einen Rechtsanwalt einschalten der eine Räumungsklage an das Amtsgericht stellt? Und können wir dann von unserem Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden, weil die Wohnung nicht vermietbar ist, wenn sie nicht auszieht?

Wie soll man die Rechtskosten als Student vorschießen? Und kann man die Bonität von ihr prüfen, ob sie überhaupt etwas zahlen kann? Weil wenn nicht bleiben wir ja auf der Miete und den Rechtskosten sitzen…

Ein weiteres Problem ist dass sie die Miete bisher (April bis Dezember) immer bar bezahlt hat. Also theoretisch kann sie keine Mietzahlung nachweisen. Aber sie meinte das kommt vor Gericht nicht durch weil es doch 9 Monate funktioniert hat. (im Vertrag ist geregelt, dass sie die Miete auf das Konto von meinem alten Mitbewohner überweisen soll)

Leider hat sie auch keine Sicherheiten wie Bürgschaft. Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben. Soll ich jetzt einfach nur meinen Mietanteil / Stromanteil bezahlen? (dann entstehen aber auf jeden Fall Mahnkosten seitens des Stromanbieters) Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

Das sind ziemlich viele Fragen, vielen Dank wenn sich das jemand ganz durchgelesen hat. Ich hoffe jemand hat eine Idee oder Ahnung bezüglich der Fragen. (Habe einen Termin in der studentischen Rechtsberatung, aber der ist erst in 2 Wochen)

VIELEN DANK!!

Rechtsanwalt, Mietrecht, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Rechtsstreit, WG, mitbewohner
Schaden verursacht durch Subunternehmer. Wer kann helfen?Brauche Rat Bitte

Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen und einen guten Rat geben wie ich hier weiter kommen kann. Ich wohne in einer Mietwohnung dort wurden Rauchmelder angebracht und beim anbringen ist dem Mitarbeiter der Rauchmelder auf meine Möbel gefallen und er hat sie beschädigt, aber er hat den Schaden nicht eingesehn und meinte das war er nicht. Also direkt rausgeredet, das können die ja am besten. Und ist davon gebraust. Ohne einen Namen zu wissen oder sonst was habe ich das direkt meinen Vermieter kontaktiert. Also habe ich mich bei meinem Vermieter erstmal beschwert und der hat dies an die zuständige Firma weiter geleitet die den Auftrag von ihm hatte, dann habe ich erfahren das diese Firma den Auftrag wiederrum an einen Subunternehmer weiter gegeben hat. Also war der Mitarbeiter von einem Subunternehmen. So musste ich immer meinem Vermieter schreiben, der wiederum der beauftragten Firma und diese dem Subunternehmer. Das ganze geht jetzt 8 Monate hin und her, dass die mich hin halten. Jetzt habe ich endlich eine Antwort vom Subunternehmer besser gesagt seiner Versicherung erhalten, dieser weisst die Schuld ab und sieht keinen Fehler und will keinen Schadensersatz leisten.

Wenn so viele Personen(Firmen) dazwischen stecken, wer ist jetzt für den Schadensersatz verantwortlich. Der Subunternehmer oder? Aber hat der Auftraggeber also mein Vermieter auch schuld kann ich dem ein bisschen die Schuld geben da er der Firma sozusagen den Auftrag gegeben hat. Wenn der Subunternehmer stur bleibt, muss ich ihndann verklagen oder zu meinem Vermieter gehen und der muss den Subunternehmer verklagen weil er ja der Auftraggeber ist. Blicke da nicht ganz durch und hoffe einer von euch hat eine gute Lösung für mich, damit ich auf dem Schaden nicht sitzen bleibe. Vielen lieben Dank für eure Antworten und Hilfe

Schadensersatz, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Klage, Subunternehmer
Kann meine Ex Miete nachfordern?

Im September bin ich aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex Freundin ausgezogen. Ich habe sofort beim Vermieter angefragt, ob er mich aus dem Mietvertrag entlassen kann, aber meine Ex Freundin dort weiter wohnen kann. Dies hat nach der Pruefung ihrer Kreditwueridgkeit auch zum 31.10. geklappt. Allerdings musste ich auf meine Kautionsansprueche verzichten. Das ganze wurde schriftlich festgehalten und vom Vermieter, meiner Ex und mir unterschrieben. Mit meiner Ex hatte ich eine muendliche Vereinbarung, dass ich fuer den Oktober keine Miete mehr zahle, da ich ja im September schon ausgezogen bin. Jetzt ist ihr im Januar eingefallen, dass ihr die Wohn ung zu gross ist und sie umziehen moechte. Ihre Idee ist nun, dass ich ihr bei den Schoenheitsreparaturen helfen muss (Streichen) und falls ich das nicht tue und sie es nicht macht, die Haelfte aller Kosten tragen muss. Ich bin der Meinung, dass ich raus bin. Ich hab auf meine Kaution verzichtet, u.a. auch deshalb weil ich davon ausgegangen bin, dass sie dort noch laenger wohnen bleibt. Gibt es irgendeine Rechtliche Grundlage, weswegen ich dazu verpflichtet waere? (Moralisch fuehle ich mich nicht dazu verpflichtet, lange Geschichte). Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich nichts zu befuerchten habe. Jetzt droht sie mir aber immer wieder wegen irgendwelchen Kleinigkeiten, dass sie dann von mir die Miete fuer Oktober nachfordern will. Haette ich evtl deshalb was zu befuerchten? Wir hatten eine muendliche Vereinbarung und sie hat sonst nie Forderungen diesbezueglich gestellt. Wenn sie jetzt ploetzlich damit kommen wuerde, haette sie damit Chancen?

Miete, Mietrecht, Kaution
Frage zur Nachtruhe und Zimmerlautstärke?

Also...

Ich wohne in einem Wohnblock, in der Wohnung unter uns lebt ein älterer Herr, gegenüber eine Frau mit Kindern und dadrunter eine ältere Dame.

Nun gabs letztens eine Beschwerde, dass der Hund bei uns zu laut sei und am Boden kratzen würde. Das kann ich verstehen, mein Hund krabbelt nämlich seit klein auf immer unters Bett, ist inzwischen aber zu groß und zwängt sich drunter, das ist für etwa ~10 Sekunden am Stück, vielleicht 5-10 mal am Tag, recht laut, aber liegt denke ich noch im Bereich von normaler Zimmerlautstärke, ist halt nur weils kratzt etwas lauter zu hören in anderen Wohnungen / Räumen.

Allerdings ist laut meiner Mutter Nachtruhe hier etwas spezieller...

Das komplette Haus hat unglaublich dünne Wände - Man kann sich problemlos mit Leuten aus dem Nebenzimmer mit leicht erhöhter Stimme unterhalten, ich höre nachts den Mann (Raucher) in der Wohnung unter mir leise husten und meine Mutter beschwert sich regelmäßig dass ich regelmäßig zu laut sei, mein Stuhl knatscht und ich würde zu laut trampeln (teilweise hab ich mich aber nicht vom Fleck gerührt).

Und wenn irgendjemand Wasser laufen lässt, egal ob Dusche, Toilette oder sonst was, hört man es im ganzem Haus.

Nun die Frage: Ändert sich bei diesen Bedingungen irgendwas an der Nachtruhe bzw. der Zimmerlautstärke? In diesen Umständen ist nämlich kaum noch etwas Zimmerlautstärke und lautes Husten gilt als Lärmbelästigung.

Meine Mutter beschwert sich momentan über alles was Geräusche macht, egal wie laut, aus Angst wegen einer weiteren Beschwerde (und rauswurf).

Extrafrage: Was tun wenn die Fenster dauerhaft trotz Lüften beschlagen sind und teilweise Liter Wasser auf die Fensterbank tropfen? Ich hab langsam Angst vor Schimmel.

Wohnung, Mietrecht, Gesetz, Nachbarn, Nachtruhe
Kann ich mit 4 Kinder auf der Strasse landen wegen Eigenbedarfkündigung?

Wir wohnen in München-Ost. Ich bin 56 lebe mit 2 Pflegekinder( 6,6) und 2 Töchter(14,17) in eine 4 Zimmerwohnung.Mietbeginn 01.04.2013. Kündigung wg. Eigenbedarf zum 31.01.2014. Unsere Wohnung ist 80qm groß, da meine Firma von kürzen Insolvenz eröffnet hat habe Insolvenz, Pflege und Kindergeld. Unsere Miete -1000 € aber alles läuft über Strom deswegen mit große Sparaktion noch 300 € monatlich für Strom. Der alleinstehende Sohn der Vermieterin, der 40qm Eigentumswohnung besitzt darf sein Kind zwei mal im Monat über eine Nacht empfangen deswegen braucht er größere Wohnung.Ich habe Widersprochen aber die Vermieterin schrieb meinen Anwalt dass wir die Wohnung bis 31.01 räumen sollen sonst bekommen wir sofortige Räumungsklage.Ich habe seit November 124 Vermieter bzw Wohnungsfirmen kontaktiert leider keine will uns. Meine Bekannte sagen dass ich muss was machen weil wir gleich auf der Straße landen. Ich war schon überall bei je. Wohnungsgesellschaft. Zu alt, zu viel Kinder, nicht gesicherte Einkommen. Ich habe kein Schufa-eintrag, keine Schulden und meine Miete ist immer pünktlich bezahlt.Seit Jahren arbeite ich je. Mittwoch a 4 Stunden ehrenamtlich.Wie schnell lande ich auf der Straße? Aber keine Frau mit 4 Kinder wohnt auf welche Straße in München. Was passiert wenn wir nichts finden. Bitte, bitte bitte antworten Sie mir.

Kinder, Kündigung, Pflege, Wohnung, Mietrecht, obdachlos
Gasherd anschließen - gesetzliche Vorgaben - Mietrecht

Hallo, ich habe einen Gasherd gebraucht gekauft. Geprüft mit Garantie für 1 Jahr vom Fachhändler mit 3 Berliner Niederlassungen und 16 Jahren Erfahrung. Ich habe meine Waschmaschine dort gekauft und habe mich aus Zufriedenheit wieder dahin gewendet. Das Gerät hat wie der Vorgänger eine Steckverbindung.

Der Gasinstallateur der Hausverwaltung hat mir vor kauf 45 Euro fürs anschließen mit Schlauch angeboten. Jetz ist schlauch und Steckverbingung am Gerät, selbiges ist bezahlt und wird nächste Woche geliefert. Nun will er 50 Euro für die neue Gasdose, 25 Euro pro halbe Stunde für Geräteprüfung und einen neuen Schlauch - geamt ca. 200 Euro.

Der vorhandene Herd gehört der (privat) Vermieterin. Wir haben uns geeinigt, dass ich den alten kostenlos entsorgen würde - ich persönlich will nicht mehr mit kochen, aber kaputt ist er nicht. Sie will ihn mir bei Auszug abkaufen. Die schlampige Hausvverwaltung (Hat 6 Monate für die Duschreparatur gebraucht) möchte, dass ich das Gerät von der Firma anschließen lasse.

  1. Wenn der Händler Garantie auf das Gerät gibt, kann die Hausverwaltung die Prüfung anordenen und die Firma bestimmen oder kann ich den alten Herd bei Auszug einfach wieder hinstellen wenn die HV Zicken macht?
  2. Muss ich nachweisen, dass ich das durch eine Firma machen lasse oder kann ich meinen Bekannten - der das gelernt hat - mir das Gerät als "Geburtstagsgeschenk" feststecken lassen?
  3. Gibt es Sicherheitsbestimmungen bezüglich der alten Dose aus der Wand, dass die nur ein bestimmtes Alter haben darf oder so?
  4. Wenn ich mich mit der Vermieterin einig bin und die Hausverwaltung sagt "Nein" wie geh ich vor? Kann ich die HV aussen vorlassen?
  5. Im Prinzip kann ich doch in der Wohnung machen was ich möchte. so lange ich Miete zahle? Ich bin versichert, der Herd ist auf meinen Namen gekauft - oder sehe ich das falsch? Vielen Dank schon mal
Mietrecht
Unterschrift gefälscht vom Vermieter

Hallo,

Mein Freund hat vor einem Jahr eine Wohnung in meiner Nähe gesucht. Ich wohne noch bei meiner Mutter und bin dort auch gemeldet. Ich habe ihm die Kaution über moneyfixx gestellt, weil er nicht viel Geld hatte. In meinem Namen in der Mieterselbstauskunft habe ich mich auch mit vorgestellt, aber von vornerein angemerkt, dass ich definitiv nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden möchte. Es galt lediglich mehr oder weniger als Info, da ich ja Kaution stellte, aber auch nicht bürge für eventuelle Mietschulden. Ich bin nur Kautionsteller, nicht mehr und nicht weniger. Nach einiger Zeit stellte ich bei ein paar Übernachtung fest, dass es in der Wohnung unfassbar kalt ist. Es gibt nur eine Fußbodenheizung. Der Übernachtspeicher läuft und funktioniert nicht, dies teilte ein Freund auch dem Vermieter mit, dieser entgegnete darauf nur müssen sie eben mit ihrer Freundin kuscheln. Behoben wurde nichts. Erst nach einschalten eines Anwalts wurde ein Sanitärtechniker geschickt. Dieser stellte einen Defekt im Zentralkasten der Heizung fest. Eine Reparatur erfolgte nach mehrmaliger Aufforderung dennoch nicht. Es war Winter und gerade mal 13-15 Grad in der Wohnung, nach durchlüften nur 12. Mein Freund hat eine Wohnung im Dachgeschoss. Als wir eines Abends im Wohnzimmer saßen und ich auf der Couch lag, die in einer Ecke steht, draußen war Sturm wunderte ich mich wo diese pfeifenden Geräusche herkommen, dann war es klar es zieht hinter der Wand irgendwas schien also nicht mit der Verkleidung zu stimmen. Es zog dermaßen. Der Klospülkasten ist defekt das Wasser speichert sich nicht und läuft nur in einanatur! In der Badewanne gibt es keinen Kaltwasseranschluss es muss immer direkt am Spoiler die bade Temperaturen jeweils für was man gerade machen will immer wieder neu eingestellt werden. Die glasfront beim Balkon ist nicht isoliert es zieht immer durch. Bei anderen Mietern des Hauses ist großer schimmelbefall wir können zwar nichts augenmerkmal erkennen aber ich habe schon gemerkt das meine Lungen nach zwei Tagen bei meinem Freund sich schlechter anfühlen als wenn ich bei meiner Mutter bin. Hinzu kommen Kopfschmerzen. Mein Freund wurde gesundheitlich vor einem halben Jahr arbeitslos und konnte dementsprechend die Miete nicht mehr zahlen. Nun hat der Vermieter beim Amtsgericht Klage erhoben auch gegen mich ich soll jetzt für alles aufkommen hinzu kommt das er auf den Mietvertrag meine Unterschrift gesetzt hat sprich gefälscht beim Amtsgericht eingereicht, auf dem original bei uns ist allerdings keine von mir was beweist das es nicht, eine ist was auch durchs bloße Auge zu erkennen ist, ich war bei Unterzeichnung nicht einmal anwesend und hatte gearbeitet. Nun soll ich als Gesamtschuldner aufkommen. Ich habe auch schon Anzeige erstattet und in 2 Tagen ist der Gerichtstermin der Anwalt hat uns kurz vorher sitzen lassen wir vermuten das er vom Vermieter geschmiert wurde haben uns dort auch schon bei der Anwaltskammer beschwert. Was nun?

Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag KFZ-Stellplatz dubiose Klauseln zulässig? Verstoß gegen Datenschutz?

Als Mieter einer Wohnung habe ich die Möglichkeit ebenfalls einen Garagenstellplatz für mein Auto anzumieten.

Folgende Klauseln finde ich fragwürdig:

1. Klausel: "Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Parteien gekündigt werden...."

Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???

2. Klausel: Der Vermieter vermietet an den Mieter den Tiefgaragenstellplatz Nr. XX für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Entwendung, Brand oder Beschädigungen der untergestellten Fahrzeuge....

Frage: Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?

3. Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Dauer des Mietverhältnisses polizeilich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterin ist berechtigt, von dem Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern......Sobald sich das Kennzeichen oder die Automarke ändert, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Frage: Also diese Klause finde ich heftig! Einerseit entbindet sich der Vermieter von der Haftung, andererseits will er alles über mein Auto wissen! Darf der Vermieter das??? Ah so, hätte ich ganz vergessen. Die Vermieterin möchte noch eine Kopie des Fahrzeugscheins haben. Ich meine, wäre die Garage versichert, würde ich es verstehen, aber wenn der Vermieter für nichts haften will, wozu braucht sie die ganzen Informationen/Unterlagen? Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Gruß

Datenschutz, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Mieterschutz
Vermeiter begeht Hausfriedensbruch, welche Strafe droht ihm?

Hallo, ich habe das net schon durchgesucht, aber keine passende Antwort zu meinem Fall gefunden!

Meine Situation:

1) zum ende diesen Monants endet mein Mietvertrag.

2) die letzte Miete steht noch aus

3) per E-Mail hat mein Vermieter mir gedroht, meine Sachen aus meiner Wohnung zu räum und mir versucht Hausverbot zu meiner eigenen Wohnung zu erteilen und noch vieles anderes.

4) Darfaufhin habe ich ihm alle paragraphen aufgeführt, wo gegen er verstoßen würde. Sollte er seine haltlosen und unzulässigen "Androhungen" wahrmachen. Und Ihn Ausdrücklich darauf hingewiesen, das er ohne mein Einverständnis meine Meitsache (Wohnung) nicht betreten dürfe. Und ich kein persönlichen Kontakt mehr zu Ihm wünsche, außer bei wichtigen Gründen via E-Mail.

5) Er hat es getan. Als ich meine Wohnung betrat, war meine Haustür offen und meine Sachen waren ausgeräumt. Darauf hin habe ich die Polizei gerufen. Die haben dann das ganze klären können. Meine Sachen habe ich wieder zurückbekommen, aber Teils beschädigt. Zusätzlich hat er meine Sachen mit dem Müll zusammen in Tüten gepackt und meine Dokumente zusammen mit einem Wasserkocher und Straßenschuhe in eine Tüte gepackt... Wiederlich... Alle meine Klamotte musste ich wieder waschen und die Dokumente sind zum Teil nass geworde, zum Glück aber sind sie noch alle lesbar. (Im nachhinein habe ich noch erfahren, das er des öfteren mein Garten benutzt hat, für Partys... obwohl ich Ihm Ausdrücklich vorher sagte... Er dürfe es, aber erst wenn er mich vorher fragt (Was er nie tat)!!! Und meine Befürchtung ist auch, das er des öfteren in meiner Wohnung während meiner Abwesenheit war... (Leider kann ich das nicht Beweisen) Ich weiß nicht ob das noch eine Rolle spielt... er ist Privatvermieter und ist gerade ins Rentenalter gekommen. Achja, eine Wohnungsbesichtigung fand auch schon statt, ohne mein Einverständnis!

Nun meine fragen...

Welche mindest und höchst Strafe droht Ihm?

Gehört dieser Fall zu Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigungen oder nur zur Hausfriedensbruch?

Mietrecht, Strafe
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter unkooperativ ist? [Beschreibung Lesen!]

Hallo Leute , die Sache ist die, dass mein Vermieter oft "motzig" reagiert wenn ich ein Anliegen habe. Beispiel:

Als ich neu hier eingezogen bin habe ich mir einen Internetanschluss machen lassen, der Techniker kam und schloss alles an, jedoch musste er an den Hauptverteiler. Als ich meinen Vermieter dann anrief [er wusste schon von dem Termin, habe ihn Benachrichtigt], er solle bitte herkommen, damit der Techniker an den Verteiler kann, beschwerte er sich "Wozu ich denn Internet brauche" und "Ob ich nicht selbst aufschliessen könnte" [Anmerkung: Für den Raum in dem der Verteiler ist hat kein Mieter hier einen Schlüssel]. Widerwillig kam er dann nach 10-20 Minuten an, sperrte die Tür auf und beschwerte sich nachher über die "vergeudete" Zeit.

Nun habe ich ein ähnliches Problem mit dem Fernseher. [Ich hatte bisher noch kein Fernseher angeschlossen.] Habe bereits 40€ für Techniker bezahlt, die mir nun gesagt haben, dass das Problem an der Leitung liegen muss [Wofür ja der Vermieter zuständig ist]. Da ich davon ausgehe, dass mein Vermieter wieder so unkooperativ ist möchte ich wissen was ich tun kann.

Ich bezahle regelmäßig die Miete & sämtliche Nebenkosten/Anteile [Auch für "Hausmeister Service" , die Sat-Anlage usw.] Darüber hinaus bin ich eigentlich ein sehr ruhiger, netter Mieter, also niemand über den man sich Beschweren müsste.

Würde mich freuen, wenn ich hilfreiche Ratschläge bekomme.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Maßnahme
Hilfe mein Hausverwalter will das ich meinen Hund abgebe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr großes Problem und Bitte dringendst um Hilfe und rasche Antwort. Ich bewohne zur Zeit eine 40 qm große Wohnung, in der ich einige gnaden und hilfebedürftige Tiere aufgenommen habe. Ich weiss sie ist sehr klein, aber ich bin schon auf der suche nach einer größeren. Da ich nicht ständig umziehen will und kann, brauche ich mehr zeit um eine entsprechend große Wohnung zusuchen. Vor ca. drei Wochen, habe ich einen misshandelten Hund zu meiner Hündin aufgenommen. Zudem habe ich eine Katze und drei Hasen. Den Tieren fehlt es an nichts und es geht ihnen und ihrem Leben endlich mal gut. In meinem Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Der Hausmeister und der Hausverwalter, die mich seit meinem Einzug mit verschiedensten Dingen schikanieren, fordern mich jetzt auf den zweit Hund bis zum 31.01.2014 aus der Wohnung zu entfernen. Abgeben möchte ich ihn nicht, weil ich Sie einfach viel zu lieb gewonnen habe und diesem acht Monate alten Hund seinen fünften Besitzer ersparen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Binnen dieser Zeit schaffe ich es niemals, mir eine andere Wohnung zu suchen. Kann der Hausverwalter mich dazu zwingen den Hund abzugeben ? Im voraus schon mal vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen und mir hoffentlich helfen können.

Liebste Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung

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