Mieter hat Streit mit dem Hausmeister. Mieter sieht davon ab, dass dem Vermieter zu melden. Nächster Tag soll ein klärendes Gespräch her. Bei diesem Gespräch eskaliert es und Mieter verlangt Wohnungsschlüssel vom Hausmeister. Der will ihn nicht rausgeben. Mieter stellt sich in den Weg. Hausmeister schubst Mieter ständig. Tochter (gleichzeitig Nachbarin) ruft die Polizei. Hausmeister bemerkt das. Schmeißt sich auf den Boden und schlägt seinen Kopf mit Absicht auf den Boden. Beschuldigt einen unbeteiligten Dritten, dass er ins Gesicht geschlagen hätte. Polizei kommt und nimmt Körperverletzung auf für Hausmeister. Aber verlangt auch die Herausgabe des Schlüssels. Der Hausmeister gab ihn erst durch die Polizei freiwillig raus. Wir setzten Vermieter davon in Kenntnis sowie das der Hausmeister für Wohnung Mieter und der Tochter Hausverbot hat. Antwort vom Vermieter: Fristlose Kündigung für beide Wohnungen! Die eine Wohnung wurde zum 1.11.13 angemietet (Tochter) und die andere Wohnung zum 1.12.13. Tochter hat nichts getan, außer die Polizei zu rufen. Fristlose Kündigung gerechtfertigt? Auch der Mieter war fassungslos. Hat nun einen Nervenzusammenbruch und wurde in die Psychatrie eingewiesen. Was können wir dagegen unternehmen? Haben wir eine Chance?