Mit Freund zusammenziehen in mein Eigentum

Hallo zusammen ! So, oder so ähnlich gibt es hier bestimmt schon viele Fragen, ich möchte mir das stundenlange Suchen aber ersparen.

Fakt : Ich bewohne selbst genutztes Eigentum, zahle alle daraus entstehenden Kosten alleine. Habe dieses Haus mit meinem Ex zusammen gebaut und stehe auch noch mit ihm gemeinsam im Grundbuch, dies wird demnächst nach einem 7 jährigen Kampf um die Trennung hoffentlich beendet, aber resultierend aus der Vorgeschichte möchte ich einfach nicht, das jetzt wieder jemand Rechte an und in meinem Zuhause erwirbt, auf welche er vor Gericht pochen könnte. Andererseits habe ich seit fast 2 Jahren eine neue Beziehung. Mein Freund bewohnt eigentlich das Ausgebaute Dachgeschoß bei seinem Bruder.... ist aber effektiv nur noch 6 std im Monat dort. Nun läuft demnächst sein Ausweis ab und dazu kommt, das sein Bruder der Meinung ist, das er es übertrieben findet, wenn er noch Miete für eine nicht benutzte Wohnung nimmt und drängt darauf, das wir zusammenziehen. und er die Wohnung vielleicht anderweitig vermieten kann. (ggf auch als Ferienwohnung)

Darüber hinaus möchte ich mir die steuerlichen Sachen ersparen, er würde sich an den laufenden Kosten beteiligen und gut, der Wohnraum wird ja nicht mehr oder weniger, ob er nun hier gemeldet ist oder nicht.

Das hört sich schlimmer an, als es ist, wir können über alles reden. ..

Die Frage wäre nur, wie macht man das an besten. Kann mein Freund sich einfach so ummelden auf meine Adresse, ohne irgendeinen Nachweis ? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, in der Theorie könnte ich mich dann ja auf eine X-beliebige Adresse anmelden ?!?!?!?!?!?

Grundsätzlich würde ich ihm die Wohnung bei seinem Bruder gerne erhalten. Wie wird es da dann rechtlich, wenn wir die Wohnung untervermieten würden ?

Viele Dank schon mal im Voraus

Mietrecht, Eigentum
Darf der Vermieter einfach das Hausgrundstück betreten?

Guten Tag liebe Wissenden. Ich habe ein wenig Klärungsbedarf. Hier die Vorgeschichte:

Wir haben ein Haus mit Garten gemietet, freistehendes Haus mit kl. Garten vor und gr. Garten hinterm Haus. In unserem Mietsvertrag steht, dass wir für die Gartenpflege zuständig sind. Machen wir auch, sind oft im Garten schneiden, pflanzen und mähen regelmäßig den Rasen...

Im Februar dieses Jahres war unser Vermieter (nennen wir ihn "V") wegen einer feuchten Stelle im Haus (ein Versicherungsfall). Alles soweit OK. Wir sprachen über Garten, Gartenpflege usw. Das wir schon einiges gemacht haben, erzählten wir, aber auch, dass wir noch so einiges vorhaben. Unsere Nachbarn zB hätten gern mehr Sonne und wollten von uns das wir einige Bäume zurück schneiden. Das alles hatten wir V erzählt. Er sagte, ja OK, machen sie das. Wir machten einen Termin aus, mit Gartenbegehung und gingen von Ecke zu Ecke und besprachen und was gemacht werden könnte. Der Baum weg, diese Hecke kürzer usw...

Nach der Besprechung einigten wir uns auch darauf, sobald wie möglich mit den Arbeiten zu beginnen. Taten wir auch gleich den Samstag drauf. Hatten aber, da es ein großer Garten ist noch nicht alles abgeschlossen. Wir hatten vor das über ca. drei Samstage zu verteilen, auch wegen des Gärtners, Termine und der Geräte die ich dafür leihen musste.

Ein paar Tage später rief V an und sprach aufs Band: "Wir würden uns nicht melden und er hätte noch nichts gesehen, keine Beschneidungsarbeiten (wir hatten zuerst hinten angefangen). Er drohte wenn wir uns nicht melden würde er heute mir einem Gärtner kommen und den auf unsere Kosten die Arbeiten machen lässt. Wir schrieben ihm eine Mail zurück, das wir wie besprochen zeitnah angefangen haben aber noch nicht fertig sind. Darauf die Rückmail: Wenn wir bis zum kommenden Samstag nicht die Arbeiten erledigt hätten, würde auf unsere Kosten ein Gärtner kommen.

Gut, wir hatten daraufhin letzten Samstag alle Restarbeiten erledigt, einen Gärtner kommen lassen der mit der Teleskopsäge die hohen Bäume beschnitten hat. Einige Sachen hatten wir auf Anraten des Gärtners so belassen – aber zu 90% alles beschnitten. Heute ist Sonntag, ein Tag später, V steht mittags um 12:50 Uhr unangemeldet vo der Tür und sagt: „Guten Tag, ich würde gern den Garten besichtigen, ich habe gesehen Sie haben schon einiges gemacht, sind Sie denn jetzt fertig?“. Ich sagte: „Oh, Überraschungsbesuch? Ich mag aber keine Überraschungsbesuche und außerdem passt es mir gerade nicht, bitte rufen Sie mich an und machen Sie einen Termin aus, dann können wir zusammen gucken.“ Danach ist V ohne zu fragen auf das Grundstück gegangen und hat sich ein Teil der Gartenarbeiten angesehen. Ich muss dazu sagen, nur im vorderen Teil, nicht hinterm Haus.

Meine Frage: Darf V ohne Erlaubnis auf das Grundstück? Darf V so einen Druck ausüben? Darf V bestimmen, was wie kurz geschnitten werden muss? Zur Info: V investiert nicht 1,- € ins Haus, immer nur das aller Nötigste. Danke!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
WG muss ich die Stromrechnung anteilig bezahlen, auch wenn ich nicht in der Wohnung wohne?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe in einer 4er WG gewohnt und es wurden auch alle vier Bewohner in den Mietvertrag eingeschieben, was natürlich zur Folge hatte, dass ich als ich aus dem Mietvertrag wieder raus wollte, erst auf die Unterschrift der drei anderen angewiesen war, was sich schon als erstes Problem herausstellte, weil die drei da gar keinen Bock drauf hatten...als ich also nach langem suchen einen neuen Mitbewohner für die drei gefunden habe, haben sie mich gezwungen eine Erklärung zu unterzeichnen, dass ich Anfallende Kosten (Stromnachzahlung etc.) noch bis zu dem Tag meines Auszugs (01.Dez) zu bezahlen habe. Also musste ich den Wisch ja unterzeichnen, denn sonst hätten die mich nicht mehr aus dem Mietvertrag raus gelassen. (Dieses Schreiben war allerdings von einem meiner ehemaligen Mitbewohner verfasst und hat auch keine notarielle Beglaubigung oder ähnliches "Formstarkes" gehabt.) Ab dem 01.09.13 war ich zwar noch im Mietvertrag (Da die mich ja nicht aus dem Mietvertrag raus gelassen haben), habe aber NICHT mehr in dem Zimmer gelebt oder mich in irgendeiner Art und Weise in dieser WG aufgehalten. (Das ist bezeugbar!)

Heute wurde ich dann von denen aufgefordert einen Betrag in Höhe von 41,87€ zu Bezahlen. Ich habe dann den Rechnungsschlüssel angefordert, den habe ich auch per mail bekommen, mit folgender Aussage : "Pro Kopf und Monat zahlt jeder 13,96€. Für die drei Monate die du im Abrechnungszeitraum noch hier gewohnt hast macht das dann 41, 87€."

Die Gesamtnachzahlungssumme beläuft sich auf 279,11€... wie ich es drehe und wende, die Rechnung kommt nicht hin.

Der Abrechnungszeitraum ist der 09.09.2013-05.02.2014 Ich habe mich also im Gesamten Abrechnungszeitraum NICHT in der WG befunden und sehe es dementsprechend auch nicht ein, diese Nachzahlung zu Bezahlen.

Geld, Recht, Mietrecht, WG, mitbewohner
Wasserschaden in der Küche, Reparatur

Hallo,

vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).

Das Schadensbild: in der Wohnung unter mir ist an der Wand ein Wasserfleck der Größe 1m x 0.2 m entstanden. Also nicht mal ein halber Quadratmeter.

Zwei Leute vom Gebäudeservice waren da und haben es sich angeschaut und die Feuchtigkeit gemessen. Logischerweise muss der Boden getrocknet werden. Nun haben sie in das Laminat gebohrt, Schläuche angestöpselt, und einen Ventilator angeschlossen. Anschließend wird noch das komplette Laminat gewechselt. Nun stellt sich mir doch die Frage: Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen? Denn nun läuft Tag und Nacht über 14 Tage ein 2000 Watt Trocknungsaggregat, ist höllisch laut, verbraucht UNMENGEN an Strom und ich muss anschließend die komplette Küche demontieren damit neues Laminat verlegt werden kann.....wegen einer nassen Stelle von nichtmal einem Quadratmeter! Ist das nicht völlig sinnlos? Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ??? Leider habe ich die ganze Angelegenheit von vorn herein nicht kritisch hinterfragt, weil ich der Meinung bin, die Leute wissen was sie tun. Habe ich mich da etwa geirrt?

Ich freue mich auf Antworten von Leuten, die ähnliches erlebt haben, oder sogar vom Fach sind. Danke!

Mfg

Marcus

Wohnung, Mietrecht, Fussboden, Schaden, Wasserschaden
Aufenthalt im Treppenhaus und offene Türen

Hallo,

direkt neben unserer Haustür wohnt eine Nachbarin, die so langsam stört. Und zwar durch mehrere Dinge.

Meistens saugt sie mit dem Staubsauger unser Geschoss. Oft an dem Tag, an dem es vom Reinigungstrupp gesäubert wurde. Dadurch wird es laut und sie knallt mit dem Sauger auch gegen unsere Tür.

Ihre Haustür steht oft offen. So kommt der Gestank aus der Wohnung ins Treppenhaus. Auch sehr unangenehm, da wir neben dieser Tür stehen müssen, wenn wir unsere Haustür auf- oder zuschließen. Sie lässt die Tür für ihre Katze offen, damit sie jederzeit in die Wohnung kann. Aber es stinkt nunmal ziemlich.

Außerdem hält sie sich oft im Treppenhaus oder draußen vor der Tür auf. Vor der Tür ist es ja in Ordnung, aber im Treppenhaus stört sie. Vorhin, also um 1 Uhr nachts, war sie noch dort und musste laut niesen, was ich noch in der Wohnung gehört habe. Wenn sie gerade mal einen Niesanfall hat und mehrmals niesen muss, bleibt sie trotzdem im Treppenhaus.

Und die Eingangstür ist im Sommer offen und im Winter entriegelt, sodass man sie nur aufdrücken muss. Verriegelt man sie wieder, entriegelt sie sie nach einigen Minuten wieder. So kann jederzeit ein Fremder ins Treppenhaus und sonstwas anstellen. Hier laufen seltsame Gestalten rum und es werden gerne die Fahrräder geklaut. Eine offene Eingangstür ist daher nicht so schön.

Hat jemand einen Rat, was man dagegen tun kann? Es ist echt nicht mehr auszuhalten. Gibt es denn überhaupt ein Gesetz, was den Aufenthalt im Treppenhaus und offene Eingangstüren regelt? Sie lebt ja schon im Treppenhaus und die Eingangstür könnte man einfach rausbauen, da sie ja sowieso nichts mehr nützt.

Wir sind Eigentümer unserer Wohnung und bei ihr weiß ich es nicht, ob sie Eigentümerin oder Mieterin ist.

Gruß

Mietrecht, Treppenhaus
Deutsche Annington und die Rundschreiben bezüglich der Hausordnung

Hallo,

vor ca. 3 Wochen bekam ich einen Brief mit dem Betreff : Rundschreiben : Hausordnung

In diesem Schreiben wurde ich persönlich angesprochen "Frau *****" und dann ging es los mit:

Durch eine Ortsbesichtigung etc etc etc...

Also im Grunde ging es darum, dass Gegenstände (ein großer Fernsehr) und anderes Zeug im Hausflur gelagert wurden. Diese sollten unverzüglich entfernt werden, da sonst für alle Mieter für die Entfernung Kosten entstehen.

Mit im Brief ging es auch um die Reinigung des Flures. Alle Mieter seien dazu verpflichtet der Reinigung nachzugehen und die Deutsche Annington würde dies zum Datum ******** Überprüfen.

Ganz zum Schluss steht dann der Satz "Sofern Ihr Verhalten keinen Grund zu Beanstandung gibt, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten und uns die Verursacher namenhaft zu machen. Nur mit detaillierten Informationen können wir explizit die Verursacher zur Verantwortung ziehen.

Soviel dazu.

Nun habe ich natürlich keine Gegenstände im Hausflur oder sonst wo stehen. All das was da steht, gehört nicht mir :)

Die Reinigung mache ich alle 2 Wochen (seit dem bösen Schreiben sogar jede Woche seitdem) aber nur mein Stockwerk! Das heißt.... wir sind 6 Parteien. Ich wohne ganz oben und wische vom Dachboden runter bis in die 1. Etage.

Vor ca. 6 Monaten hatte ich das mit einem der Annington besprochen, er hält es für in Ordnung.

Nun kam heute wieder ein Schreiben... genauso wie oben beschrieben.

Jetzt frage ich mich ..... bin ich "persönlich" angesprochen? Oder ist es tatsächlich wie im Betreff stehend nur ein "Rundschreiben".

Mein Verhalten ist ja demnach nicht zu beanstanden. Aber ich bin nun verunsichert wieso die Besichtigung nun doch nicht gut verlief und ich ein neues Schreiben bekommen habe.

Leider kann ich was das angeht nicht wirklich mit den Nachbarn sprechen. Ich bin da eher zurückhaltend.

Würde mich über etwas Hilfe das Schreiben zu deuten freuen. Würdet ihr euch deshalb bei der Annington melden? Oder einfach so weiter machen wie immer und es ignorieren?

Kathy

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachbarn
Vermieter stellt nach Auszug unklare Rechnung - legitim?

Hallo,

folgender Fall liegt bei uns vor. Ich habe mit meinem Freund eine Mietwohnung bewohnt, die auf seinen Namen lief. Vor zwei Wochen sind wir ausgezogen, wir wurden im Vorfeld vom Vermieter dazu aufgefordert, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Als wir ausgezogen sind, haben wir die Wohnung nicht besenrein verlassen, wir haben auch ein paar Sachen stehen gelassen und müssen zugeben, dass die Wohnung nicht besonders toll aussah, was aber nur den Boden betraf.

Jetzt haben die Eltern meines Freundes (nicht er selbst!) einen Brief vom Vermieter erhalten, dass er 2500 Euro für die Renovierung der Wohnung zahlen soll, dazu zählte Entsorgung von stehengelassenem, eine neue Tapete und eine neue Toilette (warum auch immer, die war noch vollkommen in Ordnung)

Das Streichen soll 988 Euro gekostet haben (2 Zimmer-Wohnung, eine Wand ohne Tapete- Dachschräge), Farbmittel 166 Euro, 2 Monteure 9 Stunden 702 Euro, neue WC- Garnitur 82 Euro. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer. Die Wohnung war, wenn überhaupt das letzte Mal vor vier bis fünf Jahren renoviert worden. Wir wohnten dort 2,5 Jahre.

Diese Auflistung der Kosten war allerdings keine Rechung von der durchführenden Fima, sondern nur eine Liste vom Vermieter. Die Eltern meines Freundes sollen sich innerhalb nicht mal einer Woche zu den Kosten äußern (der Brief müsste dazu nach Luxemburg, da braucht auch die Post manchmal eine Woche)

Mein Freund selbst hat gar keinen Brief erhalten, obwohl er der Mieter der Wohnung war. Jetzt meine Fragen dazu.

Wenn der Vermieter die Wohnung besenrein haben will, darf er uns dann überhaupt einen neuen Anstrich in Rechnung stellen? Und auch eine neue Toilette, wenn daran kein Mangel war?

Müssen wir auf diesen Brief überhaupt reagieren, da es keine richtige Rechnung ist und nicht an meinen Freund selbst ging?

Von Kaution stand in dem Schreiben nicht, diese betrug 750 Euro und der Vermieter hat sie einbehalten, muss er diese nicht auch verrechnen?

Der Vermieter hat eine eigene (luxemburger) Firma, über die er das alles vermutlich hat machen lassen, ist das dann überhaupt möglich? Er könnte da ja einfach alle Kosten höher als normal machen, um noch was an uns zu verdienen.

Muss ich eine einfache Auflisrung der Kosten überhaupt hinnehmen oder muss er mir eine richtige Rechnung der Firma vorlegen? Durfte er überhaupt seine eigene Firma beauftragen?

Hätte er nicht zuerst uns die Möglichkeit geben müssen, selbst eine Firma zu beauftragen?

Passen diese Kosten überhaupt oder ist das zu teuer?

Wie sollten wir uns jetzt am besten verhalten?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Wir sind echt ratlos.^^

Wohnung, Rechnung, Mietrecht, Renovierung
Hilfe - meine Wohnung wurde kaputt sanieriert , extrem hellhörig

Hallo, Ich kann guten Rat wirklich gut gebrauchen.

Seit der letzten Sanierung, besteht bei mir quasi keine Schallisolierung zum meinem Nachbar, im direkt anschließenden Nachbarhaus.

Um den Umstand kurz zu beschreiben: Vor 4 Jahren wurde bei mir saniert, schon da mit beträchtlichen Mängeln und die Bemühungen um deren Nachbesserung, dauerte fast 2 Jahre und frucheten nur unter Androhung eines Anwalt. Vor ca. eineinhalb Jahren musste erneut saniert werden, weil der gesamte Dachstuhl mit Hausschwamm (Schimmel ) befallen war.

Ich wohne ganz oben, während dieser Sanierung wurde der Dachstuhl erneuter und das Mauerwerk durch viele Bohrungen trocken gelegt, allem anschein nach danach aber nur wieder verputzt.

Mein PROBLEM ist nun genau. Im Haus neben an wohnt eine junge Familie mit Kleinkindern, diese sind nun mal lebhaft und auch etwas lauter, ok, allerdings schließt deren Küche genau an die Wand meines Schlafzimmers an und OHNE Übertreibung, ich höre jedes Wort ihrer Unterhaltungen, wenn ein Teller auf den Tisch gestellt wird oder ein Messer abgelegt wird. Es kommt mir täglich morgens um sechs so vor als würde ich in deren Küche liege. In der Regel ist die Gräuschkulisse jedoch sehr viel stärker.

Auch die Schallisolierung in meinem Wohnzimmer, welches an deren anschließt, hat sich verschlechtert, da hier allesdings nicht das Mauerwerk selbst freigelgt wurde, ist hier noch ein klarer Unterschied zu meinem Schlafzimmer zu merken.

Abgeshen davon, das ich mittlerweile ein echtes nervliches Wrack bin, ich arbeite im Schichtdienst und bin oft erst morgens zu Hause und finde durch diese enorme Hellhörigkeit keinen Schlaf mehr, fühle ich mich auch in meiner Privatsphere enorm angegriffen. Das Zimmer ist mein Schlafzimmer und wenn ich jedes Wort von deren Unterhaltungen hören kann, können die Dinge hören, welche noch viel privater sind und gerade Kinder nicht hören sollten.

Auf Briefe hat meine Hausverwaltung bisher mal wieder nicht reagiert und ich weiß beim besten Willen nicht was ich hier machen kann oder welche Möglichkeiten ich überhaupt habe. Ich habe einiges an Geld in diese Wohnung gesteckt um sie wohnlich zu machen und nun stehe ich mit einer Wohnung da in der es höchstens noch ein Schwerhöriger aushält.

Ich für jeden Tip und Ratschlag, der mir weiterhilft dankbar.

MFG

Mietrecht, Baumängel, Hellhörigkeit
Kann der Mieter eine Ablöse den Laminatboden verlangen, den er über 5 Jahre lang bewohnt hat?

Unsere Mieterin hat bei Einzug in die Wohnung im Dezember 2008 (Vertrag läuft allerdings ab 01.01.2009) mit unserem Einverständnis einen Laminatboden über den bestehenden PVC-Boden verlegt. Hierzu habe ich diverse Fragen.

  1. Ist es generell möglich hierfür eine Ablösesumme vom Nachmieter zuverlangen?

  2. Wenn sie das tatsächlich verlangen kann, wieviel kann sie dafür noch nach über 5 Jahren verlangen?

  3. Mein Sohn hat der Mieterin damals bei den Renovierungsarbeiten geholfen. Er erinnert sich allerdings (da er beim Verlegen half), dass die Raucher (inklusive der Mieterin selbst) ihre Kippen munter auf dem Boden ausgetreten haben. Ich habe das damals bemängelt, woraufhin man mir sagte, dass man das doch, wenn der Laminat liegt, nicht mehr sehen würde. Wenn die Mieterin nun keine Ablöse erhält, will sie den Laminatboden rausreißen. Kann ich als Schadensersatz auch verlangen, dass sie den Laminatboden drin lässt? Immerhin, der Laminatboden hat in den letzten Jahren auch recht gelitten, hat Kratz- und Wasserspuren, aber ich wäre bereit das als Ersatz hinzunehmen, denn den Ursprungszustand sonstig wieder herzustellen, würde sie erheblich mehr kosten, denn stellenweise wurden ja auch Türen gekürzt, um sie der neuen Bodenhöhe anzupassen.

Ich würde mich über Antworten freuen. Danke!

Mit freundlichen Grüßen Klaudia Freund

Mietrecht, Ablöse

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