Ich schreibe hier einmal den Brief:

PARKEN IHRES PKW UND EINES KABELANSCHLUSSES ÜBER DEN GEHWEG

Sehr geehrter Herr D.,

was Sie machen ist nicht nicht erlaubt. Legen einfach ein Elektrokabel über den Gehweg zu ihrem Auto, welches an einem Platz parkt, der nicht zum Parken vorgesehen ist.

Wir fordern Sie auf Ihr Auto sofrt an der Strasse zu parken. Ein Kabelanschluss aus der Wohnung egal in welchem Bereich ist verboten. Entfernen Sie sofort das Kabel.

Wir werden dies überprüfen. Sollten Sie sich nicht an unsere Anordnung halten, werden wir unseren Anwalt einschalten.

-- (Ja, exakt so wurde der Brief geschrieben!) Zum Hintergrund: Ich fahre ein Elektroauto, kleiner Renault Twizy, von der Länge her 170cm, Breite 100cm, dieser parkt hinter Mülltonnen, so dass er niemanden stört/beeinträchtigt. Der Bereich, in dem ich das "Auto" lade, ist bereits öffentlicher Bereich. In meinem Mietvertrag als auch in der Hausordnung finde ich absolut keine Klausel dazu - ist dies also anfechtbar?