Meine Tochter ist umgezogen. In der alten Wohnung verkaufte sie ihr Sofa. Die Käufer transportierten es selber ab und verursachten dabei kleine Schäden im Treppenhaus des Mietshauses. Laut Aussage meiner Tochter handelt es sich hierbei um ein paar Kratzer bzw. Schrammen an der Wand. Nun erhielt sie heute (27.11.13) per Einschreiben die Nachricht, wenn sie die Schäden nicht bis zum 01.12.13 (!!!) - Tag der Schlüsselübergabe - beseitigt, bekomme sie die Kaution nicht zurück. Darf der Vermieter das? Ist die Frist nicht zu kurz? Außerdem: Ist meine Tochter für die Schäden überhaupt verantwortlich? Muss sie die Schäden beseitigen? Das Sofa war schließlich nicht mehr in ihrem Besitz!