Hallo, ich habe eine kleine Wohnung an einen jungen Mann vermietet und bisher ist auch alles gut. Er teilte uns allerdings nur wenige Monate nach seinem Einzug mit, dass es wohl noch länger dauert, bis seine Frau zu ihm ziehen kann und er aus Kostengründen gerne seinen Cousin mit in die Wohnung aufnehmen will. Daraufhin teilten wir ihm mit, dass die Wohnung nur von zwei Personhenn zu bewohnen ist und wir auch keine WG haben wollen. Wen er allerdings als Gast aufnimmt ist uns egal, solange nicht mehr als zwei Personen dauerhaft dort wohnen. Die Mietnebenkosten passen sich dann ja eh an. Einen Untermietvertrag haben wir abgelehnt. Jetzt kommt er aber mit dem Anliegen, dass er eine Wohnbescheinigung von uns haben möchte, in der der vermerkt ist, dass sein Cousin mit in der Wohnung lebt. Beide kommen wohl aus Afghanistan und haben ein Aufenthaltsrecht. Der Cousin braucht diese Bescheinigung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrags, sagt unser Mieter. Frage: Wenn wir diese Wohnbescheinigung unterschreiben, stimmen wir dann grundsätzlich einer Untervermietung zu? Was passiert, wenn der Mieter kündigt, aber der Cousin in der Wohnung bleiben will, oder wenn wir dem Mieter kündigen. Haben wir dann Jemanden in der Wohnung sitzen, der z.B. auf sein Gewohnheitsrecht pochen kann? Vielen Dank für die Antworten