Als ich nach 13 Stunden abwesenheit wieder nach hause kam,stand bei mir das Badezimmer,ein Teil des Flur´s und der abstellkammer bis zu 2 cm hoch unter Abwasser( Toilettenpapier,Kot,Urin,Waschmaschinen abwasser,Badewasser etc.) Meine Vermieterin sträubt sich bezüglich einer Mietminderung und schiebt alles auf meine hausratversicherung ab,ausser jetzt die sanierungskosten wie Boden,Wände etc. Nun fehlt im Bad der Fliesenbelag,der Estrich an sich ist noch sehr feucht (<85%) Hab jetzt schon ewig im Netz gesucht nach einer angemessenen Mietminderung aber finde zu diesem Beispiel nichts,auch wäre ein Paragraph aus dem BGB den ich in das schreiben einbringen kann sehr hilfreich.Das Bad ist zwar benutzbar aber es stinkt einfach höllisch da ich die Fenster nicht öffnen darf und der Boden ist nur noch wiederlich.

Bis zu welcher höhe kann man in diesen Fall die Miete mindern??? Hier mal ein paar Eckdaten.

Warmmiete 600,00€ für 85qm Beschädigte Bodenfläche Fläche ca 15 qm