Unser Vermieter hat uns im Mai diesen Jahres die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.11.2012-31.12.2013 zugesand. Ist dies rechtens? Müssen wir die Nachforderung über 2.000 EUR leisten? Verfällt der Anspruch des Vermieters komplett oder nur der Anteil der unberechtigten Abrechnung 01.11.-31.12.2012 (hätte doch bis spätestens 31.12.2013 erfolgen müssen?)