Hallo - habe heute die erneute Ablehnung meiner DRV Bund bezüglich Wunschklinik nach ausführlichen Umstellungsantrag inklusive Begründung meines Hausarztes für diese Wunschklinik erhalten: "Ihrem Wunsch die Leistung in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen. Nach unserer Überzeugung ist diese nicht die geeignete Einrichtung, um die festgestellten Funktionsstörungen zu behandeln und die wesentliche Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung sicherzustellen."

Die von mir und meinem Arzt aufgeführte Wunschklinik behandelt ausschließlich und genau diese Funktionsstörungen! Auf telefonische Nachfrage welche genau ihrer Meinung nach fehlt, kam nur: es fehlt die "Psychosomatik". Es ist eine psychosomatische Klinik, die für den DRV-Bund arbeitet. Nach Rückfrage mit dem dortigen Arzt auch bestätigt. Trotz zugesendeten Behandlungsspektrum und Begründungen von mir und meines Arztes kam diese o.g. 6-zeilige Ablehnung (gleicher Text wie im Bescheid). Kann ich gegen diese von der DRV zugewiesene Klinik nochmal Widerspruch bzw. einen Umstellungsantrag stellen mit gleichen Begründungen, gegebenenfalls diesmal über den VDK? Oder muß ich gleich gerichtliche Schritte als nächstes angehen, um mein Recht auf eine Wunschklinik durchzusetzen? Wie schon gesagt, ich habe keine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung erhalten, denn diese Wunsch-Klinik behandelt ALLE im Antrag aufgeführten Funktionsstörungen.

Wer hat da schon Erfahrungen gemacht und wie geht's weiter nach Ablehnung des Umstellungsantrages? DANKE schon mal für die Rückantworten !!!

Grüßchen von Cat