Hallo, ich beziehe ab 01.08.2014 (lt. Mietvertrag) eine neue Wohnung. Mit dem Vermieter gibt es eine Regelung, dass ich ab sofort in die Wohnung darf um dort Renovierungsarbeiten (Fußboden verlegen) erledigen kann. Nun habe ich bisher einen Schlüssel bekommen, die Wohnung musste noch von einigen Dingen (Müll) befreit werden. Das ist jetzt erledigt. Ich fragte nach den restlichen Schlüsseln, weil ich auch schon umziehen möchte. Was ja mit dem Vermieter so ausgemacht wurde. Auf meine Frage zum restlichen Schöüssel, sagt mein Vermieter, ich bekomme diesen am 01.08.2014 weil da erst der Mietvertrag beginnt. Und weil er noch einmal mit Handwerkern in die Wohnung muss. Ersten war es abgesprochen, dass ich für die Renovierung verantwortlich bin und dafür bereits zei Monate eher in die Wohnung darf. Zweitens stehen dort meine persönlichen Dinge drin. Meine konkrete Frage: Darf der Vermieter ohne meines Wissens ab sofort noch in meine /diese Wohnung? Darf der vermieter bis zum 01.08.20014 einen Schlüssel behalten? Was ist wenn mir Dinge fehlen, wem kann ich trauen, ich weiß nicht wer wann in meine Wohnung geht? Darf ich ggf. das Schoss austauschen? Vielen dank im voraus
Schlüsselübergabe Mietwohnung vor Einzug
Mietrecht,
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