Wir kennen das aus befristeten 1-Jahresverträgen. Arbeitnehmer (AN) müssen sich pro forma drei Monate vor dem Auslaufen des befristeten Vertrages beim Arbeitsamt melden und darauf hinzuweisen, dass sie möglicherweise arbeitslos werden oder arbeitssuchend sind.
Gilt das auch bei einer sechsmonatigen Probezeit? Da kann ja schließlich auch relativ schnell von beiden Seiten gekündigt werden. Soll heißen: Da ist es ja auch nicht unbedingt sicher, dass der AN übernommen wird.