Hallo :)

Was gilt bei einer Kündigung seitens des Vermieters bezüglich der Kündigungsfristen - das Datum der Vertragsschließung oder das des Vertragsbeginns?

Wir wollen unserer Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen - und zwar jetzt. Die gesetzliche Kündigung beträgt ja 3 Monate. Wäre also zum 30.6.11, da sie noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt. (Einzug: 1.8.06)

Allerdings wurde der Vertrag am 1. Mai schon geschlossen, also 3 Monate vor Vertragsbeginn, was das mit der Kündigungsfrist auf etwas mehr als 5 Jahre bringen würde und somit eine 6monatige Kündigungsfrist nach sich ziehen würde...

Welches Datum gilt denn da jetzt? Oder bring ich da jetzt was total durcheinander?

Danke für eure Hilfe :)