Hallo Community,

ich habe da eine Angelegenheit bzgl. der Nebenkostenvorauszahlung.

Es ist folgende Situation:

Für das Jahr 2013 habe ich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von ca. 50 € erhalten. Ich ziehe zum 30.06. aus und übergebe demnächst die Schlüssel.

Als ich beim Vermieter angerufen habe, um einen Übergabetermin zu vereinbaren, hat er mir kurz am Telefon gesagt dass ich 200 € Vorauszahlung auf die Abrechnung 2014 leisten soll. Im Mietvertrag ist nichts über eine Vorauszahlung vermerkt.

Meiner Meinung nach steht die Vorauszahlung in keinem Verhältnis zu der Abrechnung. Normalerweise nehmen Vermieter ja nur eine Vorauszahlung, wenn sich aus der Abrechnung eine Restforderung ergeben hat und selbst dann nur anteilig.

Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens? Gibt es eine gesetzliche Grundlage hierfür?

Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

Gruß, Daniel