In meinem Mietvertrag steht drin, dass eine Mindestmietdauer von einem Jahr besteht. Diese gilt entsprechend bis zum 30.09.2013. Ursprünglich habe ich gedacht, dass man somit zum 30.09.2013 kündigen kann, was ich auch tat, jedoch bekam ich im Rückschreiben die Antwort, dass ich erst ab dem 31.12.2013 ausziehen kann, wegen der dreimonatigen Kündigungsfrist, d.h. die Kündigung kann frühestens ab dem 1.10.2013 "wirken".

Wie ist das jetzt?