Ich habe ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges mietfreies Wohnrecht. Nun wurden im gesamten Haus die Fenster erneuert.. Ich habe für meine Wohnung sowohl die Fenster als auch die Handwerkerleistung komplett bezahlt. Desgleichen auch neue Heizkörper und Türen. Hätte der Eigentümer eigentlich komplett oder teilweise die Kosten übernehmen müssen ?