Hallo,
ganz kurz die Fakten: Ich absolviere seit letztem Jahr eine Weiterbildung zum Techniker (Vollzeit) und beziehe das Aufstiegsbafög.
Jetzt haben sich bei mir aber familiäre, sowie gesundheitliche Probleme eingestellt, welche mich vermutlich daran hindern werden, die Weiterbildung fortzuführen. Parallel bin ich bereits auf Jobsuche bzw. werde vermutlich wieder zu meiner alten Arbeitsstätte zurückkehren, sollte ich den Abbruch vollziehen.
Natürlich ist mir bewusst, dass ich Leistungen aus dem Bafögbezug bei Abbruch zurückzahlen muss. Meine Frage ist, wie es bei Abbruch aus wichtigem Grund aussieht. Das Bafög besteht ja auch einem Teil staatlichem Zuschuss und zum anderen Teil aus einem Darlehen.
Muss der staatliche Zuschuss ebenfalls zurückgezahlt werden? Wäre super, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Beste Grüße.