Hallo, ich habe vor ca. einem Jahr meinen Haustürschlüssel verloren der zu einer Zentralschließanlage gehört. Ich habe meine Vermieterin unmittelbar informiert. Bis ich jedoch einen Kostenvoranschlag für den Austausch bekam verging mehr als ein halbes Jahr. Da ich den Schlüssel bei meinen Eltern beim Renovieren verloren habe, ist Diebstahl ausgeschlossen. Zusätzlich ist der Schlüssel der Wohnung nicht zuordenbar, da ich ihn in einer 200 km entfernten Stadt verloren habe. Jetzt habe ich die Wohnung zum 1. Mai gekündigt und mir stellt sich die Frage wie das mit der Kaution aussieht. Ich wohne in einer WG, meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und bleibt in der Wohnung mein Kautionsanteil beläuft sich auf ca. 500 Euro de Austausch auf ca. 1000 Euro. Darf sie die Kaution einbehalten? Und wenn ja, darf sie auch die meiner Mitbewohnerin einbehalten, wenn diese später auszieht?
Schlüsselverlust- Darf der Vermieter bei Auszug die Kaution einbehalten?
Mietrecht,
Kaution