Hallo zusammen.
ich bin gerade dabei mir eine Eigentumswohnung aus einem Insolvenzverfahren zu kaufen. Morgen wäre eigentlich der Notartermin.. heut kam allerdings der Makler auf mich zu und meinte.. es gäbe eine Änderung. Die Hausverwaltung hat festgestellt das für die Wohnung noch 3000€ Wohngeld rückständig ist. Sowas ist eigentlich vom Vorbesitzer/Verkäufer zu tilgen. In diesem Fall ist allerdings die Verkäuferin die Insolvenzverwalterin und diese hat kein Geld und der Vorbesitzer ist Zahlungsunfähig. Nach langem diskutieren und (über die Kurzzeitfestigkeit dieser nachricht und ihrem absurden Vorschlag). Sieht es nun so aus als würden Sie mir die Wohnung nur verkaufen wenn ich die 3000€ Schulden bei der Hausverwaltung für den Insolventen zahle. Ansonsten würden Sie sich jemand anderen Suchen.
Hinzukommt das ich vorab bereits zugestimmt habe die fällige Sonderumlage (2800€) für die Heizungserneuerung zu zahlen.
Die Wohnung ist wirklich schön, und wäre für mich ein einer PERFEKTEN lage... aber irgendwie kann ich mich nicht damit abfreunden die schulden von jemand anderen zu begleichen.
Hab ich Anspruch auf die Wohnung ohne mich Erpressen zu lassen? und bitte keine Antworten wie: wenn du die schulden nicht zahlen will such dir halt ne andere Wohnung.