Darf Untervermietung in der Kündigungsfrist verneint werden?

Hallo zusammen,

Ich habe eine neue größere Wohnung gefunden und habe nun meine aktuelle Wohnung gekündigt.
(Aktuell 25 m2, neue 50 m2) Der Vermieter stimmt nicht zu, dass ich ihm Nachmieter suche und vorschlage, somit verneint er meine Bitte mich früher aus dem Mietvertrag rauszulassen (bei unserer Wohnungslage bekommt man die Wohnung in 1-2 Tagen weg) Aber es ist sein gutes Recht, muss ich akzeptieren.

Jetzt ist die Frage. Darf ich untervermieten? Mir jemand für die Zeit suchen? Auch hier gilt lt. der Rechtssprechung, wenn ich es richtig verstanden habe, dass man vorab die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Soweit, so gut. Laut BGB darf allerdings der Vermieter nur in Ausnahmefällen aus driftigen Gründen dies verbieten und es müssen auch driftige Gründe, wie zB Auslandsaufenthalt oder finanzielle Engpässe seitens des Mieters vorliegen. Doppelt Miete ist für mich ein finanzieller Engpass, gilt dies also auch für mich?
Wie soll ich vorgehen, wenn er dennoch verbietet, muss ich das akzeptieren?

Wie sieht es auch damit aus: meine Nachbarin ist vor Kurzem ausgezogen und sie hat einen Freund als Nachmieter vorgeschlagen, da war alles kein Problem. Mein Vorschlag einen Nachmieter vorzustellen wurde mit der Antwort verneint: wir brauchen keinen Nachmieter, ich suche die Mieter selber aus. Gibt es hier einen Anspruch auf Gleichstellung? Bei der Nachbarin war dies ja anscheinend kein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Mithilfe!

Eure Löwin

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Untervermietung, Nachmieter
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