Liebe Gutefrage Community,
ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass ich eines Vergehens nach §269 Abs. 1 StGB verdächtigt werde (s.u.)....
" ...nach den bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach § 269 Abs. 1 StGB hinreichend verdächtig. Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben,
als Auflage,
- einen Geldbetrag von 750 € ... (etc.)"
Dabei liegt ein Antwortschreiben bei dem ich meine Zustimmung zur Vorläufigen Einstellung gemäß §153a Strafprozessordnung kund tun kann.
Ehrlichgesagt bin ich aus allen Wolken gefallen. Ich weiß weder um was es geht noch wurde ich im Vorfeld in irgend einer Form kontaktiert. Da ich keinerlei Erfahrung in so einer Sache besitze, würde ich gerne Fragen, ob mir jemand empfehlen kann wie ich mich verhalten soll? Danke!!!