Hallo,

ich bewohne seit fast einem Jahr ein Hobbyraum und möchte nun fristlos kündigen, da sich im Bad Schwarz-schimmel gebildet hat. Die 'Wohnung', die ja im eigentlichen Sinne ein Hobbyraum ist, erfüllt die Forderungen der Landesbauordnung NRW nicht. D.h. das Badezimmer hat weder eine Belüftungsanlage, noch ein Fenster nach außen. Dennoch ist die Zimmertür immer offen und ein Fenster im Nebenraum immer auf kippe. Trotzdem hat sich nun Schimmel gebildet ( Siehe Bilder ). Der Vermieter ist bereits in Kenntnis gesetzt worden (vor einem Monat). Da ich nun um meine Gesundheit fürchte, möchte ich den Mietvertrag fristlos zum kommenden Monat kündigen. Ist dies rechtlich gesehen möglich?Wo kann ich mir gegebenenfalls die entsprechenden Paragraphen raussuchen?Ich bitte dringend um Hilfe. Der Weg zum Anwalten ist sehr Teuer, daher möchte ich es auf eigenem Fuße probieren.

Lg