Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?

Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.

Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.

Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.

Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.

Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.

Gebrauchtwagen, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, unfallschaden, Unfallfahrzeug
Muss ich Wertminderung zahlen für kleine Beschädigungen in Zimmertüren bei Auszug?

Hallo Zusammen, wir hatten am 31.1.2016 die Wohnungsübergabe unserer alten Mietwohnung. Hierbei wurde an 3 Türen kleine Kratzer bzw. Dellen festgestellt.

Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.

Nun haben wir von den Vermietern eine Mail bekommen, das wir für die 3 Türen mit den Kratzern jeweils eine Wertminderung über 25 EUR zahlen sollen und für die Reparatur der Kinderzimmertür 150 EUR.

Ich bin der festen Überzeugung, das die Zimmertüren, die billigen Türen sind, die es auch bei uns im Bauhaus für 37 EUR gibt (ich meine, wenn schon die Beschichtung runtergeht nur weil man nen Aufkleber abzieht :-/)

Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen? In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.

Und 150 EUR für Türblatt austauschen, wenn ne neue Tür 37 EUR kostet finde ich sowieso die Höhe.

Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht einfach vor Übergabe selbst ne neue Tür eingebaut habe...die Übergabe war wie gesagt am 31.1 und das war ein Sonntag. Hatte auch erst an dem Morgen die Aufkleber abgemacht und konnte daher keine Tür besorgen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.