Darf ich mein WG-Zimmer "verleihen"?

Hallo,

es geht um Folgendes.

Ich wohne derzeit in einer 5er-WG mit 4 Studenten wovon der Vater einer Mitbewohnerin die Rolle des Hauptmieters übernommen hat.

Nun wurde mir der Untermietvertrag (aus persönlichen Gründen meiner Mitbewohner) fristgemäß zum 30.04. gekündigt.

Mir wird jetzt eine neue Wohnung zum 01.03. in Aussicht gestellt, die ich dankbar annehmen würde.

Soweit so gut.

Eine Mitbewohnerin sagte mir bereits, dass sie gemeinsam gerne nach einem Nachmieter suchen wollen und ich einfach nur Bescheid geben solle, sobald ich eine neue Wohnung beziehen könne.

Aus Erfahrung weiss ich, dass sich meine Mitbewohner mit der Suche nach einem Nachmieter gerne sehr viel Zeit lassen, da das WG Zimmer ja sowieso bis zu einem gewissen Zeitpunkt bezahlt wird.

Zwei der Mitbewohner sind derzeit in den Urlaub gefahren und dementsprechend kann ihrerseits keine Suche nach einem Nachmieter stattfinden - Ergo werde ich mindestens einen weiteren Monat die Miete für mein leerstehendes WG Zimmer bezahlen müssen.

Wäre es legal einer fremden, wohnungssuchenden Person zwischenzeitlich mein Zimmer zu "verleihen", wenn kein Vertrag unterzeichnet wird, OHNE meine Mitbewohner um Erlaubnis zu fragen?

Man beachte, dass eine Mitbewohnerin Ihr Zimmer bereits mehrmals für einige Wochen "verliehen" hat und das gegen ausdrücklichen Wunsch meinerseits.

Ausserdem wurden bereits in der Vergangenheit Untermieter und Nachmieter für andere Zimmer ausgesucht, während ich selbst im Urlaub war und keine Chance hatte etwas zu sagen.

Gibt es nun die Möglichkeit meine Mitbewohner zur schnellen Auswahl eines Nachmieters zu "zwingen"? Oder kann ich alternativ mein WG Zimmer an fremde, wohnungssuchende Personen "verleihen" bis mein Mietvertrag rechtlich ausläuft?

Miete, Mietrecht, WG
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