Hallo Miteinander, Vor gut 2 Monaten wurde das Mietverhältnis bzgl. meiner alten Wohnung fristgerecht meinerseits gekündigt. Der Aufforderung mit mir einen Termin zur Wohnungsübergabe & Schlüsselübergabe zu machen, kam der Vermieter nicht nach. Ich habe diese Bitte sowohl in der Kündigung via Einschreiben, als auch telefonisch versucht zu regeln, wobei der Vermieter telefonisch nie erreichbar war. Aus diesem Grund habe ich den Schlüssel zusammen mit einem Zeugen im Briefkasten deponiert, allerdings in dem, den ich zuvor mit meinem ehemaligen Nachbarn besessen habe. Zum Ende meiner Vertragslaufzeit hat mein Vermieter die Kaution überwiesen, weitere Meldungen blieben von ihm aus. Jetzt 2 Monate später hat er versucht mich zu erreichen (war zu dem Zeitpunkt arbeiten und konnte nicht rangehen, weshalb er auf den Anrufbeantworter gesprochen hat) und möchte jetzt eine Wohnungsübergabe und eine Schlüsselübergabe machen. Den Schlüssel habe ich ja nicht mehr. Meine Fragen sind: Kann ich für den Verlust des Schlüssels haften? Und bin ich zur Wohnungsübergabe verpflichtet, wenn der Vermieter sich solange nicht gemeldet hat und kann ich noch für eventuelle Mängel in der Wohnung haften (Hab eigentlich alles ordentlich hinterlassen, aber man weiß ja nie), wenn der Vermieter schon die Kaution zurückgezahlt hat? Hoffe mir kann da jemand helfen.