Hallo! Ich habe zum 31.1. mein Zimmer zur Untermiete fristgerecht komplett geräumt. Die Schlüsselübergabe konnte aufgrund einer Operation meinerseits (Mieter) erst am 15.1. stattfinden. Dort wurden dann Mängel bei der Übergabe festgestellt. Mir wurde jetzt eine Frist bis zum 29.2. zur Behebung gesetzt. Der Vermieter verlangt jetzt von mir die weitere Mietzahlung bis zur Beseitigung der Mängel. Ist das alles so rechtens und gibt es nicht Ausnahmen zur Schlüsselübergabe, wenn diese wegen Krankheit (Operation und Krankenhausausfenthalt) erst später stattfinden kann und dem von Seiten des Vermieters zugestimmt wurde. Hätte der Vermieter mir die Mängel nicht schon am 31.1. mitteilen müssen, so dass ich hätte reagieren können? Gibt es nicht eine Frist für den Mieter in dem Zeitraum man die Mängel beseitigen kann, ohne dass man zur weiteren Mietzahlung herangezogen werden kann? Danke für eine Antwort!