Hallo zusammen, wir haben 2008 ein kleines efh auf einem Pachtgrundstück (keine Erbpacht)gekauft. Nun wurden wir von der Gemeinde angeschrieben, wir müssen eine neue Kläranlage anschaffen. In unserem Pachtvertrag, der noch bis 2033 läuft, steht über solche Anschaffung nichts drin. Die Gemeinde schrieb, wenn wir nicht Eigentümer des Grundstückes sind, sollten wir den Eigentümer informieren. Bevor ich dieses nun in Angriff nehme, wollte ich mal wissen, wie die Rechtslage ist. Muss der Verpächter für die Kosten aufkommen, oder wir als Pächter den Grundstücks? Vielen Dank schon mal...