Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe
Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.

Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..

Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)

Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.

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