Folgender Sachverhalt:

Ich habe auf eine Anzeige in der Zeitung reagiert und den Vermieter angerufen, um eine Wohnung zu besichtigen. Während der Besichtigung einigte man sich mündlich auf einen Preis.

3 Tage später sagte ich telefonisch zu, dass ich die Wohnung nehmen würde. Termin zur Vertragsunterzeichnung wird für die darauffolgende Woche angesetzt.

Ich erscheine dort und lese den Vertrag, in dem eine höhere Kaltmiete steht, als mündlich vereinbart. Der Vermieter behauptet, es wäre zu keiner mündlichen Absprache gekommen. Ich jedoch war mit einer 2. Person (mit der ich zusammen dort einziehen möchte) bei der Besichtigung vor Ort, die meine Darstellung bestätigt.

Wer ist nun im Recht? Muss der Vermieter seine Zusage einhalten? Falls nicht, muss ich dann meine Zusage einhalten, dass ich die Wohnung nehme, obwohl ich von anderen Preisen ausgegangen bin?

Danke für Antworten!