Für eine zu Wohnzwecken vermietete Räumlichkeit (ca. 12 qm) im UG eines Mehrparteien-Mietshauses wurde wegen fehlender Brandschutzmaßnahmen eine Nutzungsuntersagung vom Bauamt gegenüber dem Eigentümer/Vermieter zum nächsten 1. ausgesprochen. 

Das Amt hat den Vermieter zuvor vor die Wahl gestellt, nachträglich Brandschutzmaßnahmen (Kosten im 5stelligen Bereich) zu installieren oder die Nutzung zu untersagen. Der Vermieter wollte/konnte die Kosten einer Nachrüstung nicht tragen. Daher hat er dem Mieter der Räumlichkeiten fristlos, hilfsweise fristgerecht, gekündigt. Dieser jedoch macht keine Anstalten auszuziehen. 

Droht nun eine monatelange Räumungsklage, oder wird das Bauamt nach Inkrafttreten der Nutzungsuntersagung selbst schneller eine Klärung herbeiführen, indem sie etwa die unverzügliche Räumung der Wohnung verfügt bzw. diese versiegelt?