Miete mindern wegen "Schönheitsfehler"? Was sonst tun?

Guten Abend, ich lebe als Student in einer WG, die einzelnen Zimmer werden direkt vom Besitzer der Wohnung gemietet. Vor etwa 5 Wochen wurden in meinem Zimmer die Fenster ausgetauscht. Die neuen Rollladenkästen sind aber kleiner als die alten, dadurch entsteht am Übergang Wand/Decke - Rolladenkasten eine hässliche Lücke, durch die die Isolierung der Decke zu sehen ist und Staub ins Zimmer gelangt. Dies ist dem Vermieter seit dem Einbau der Fenster bekannt und die Lücken sollten (auch laut Aussage des Vermieters) zeitnah geschlossen werden.

Nach etwa zwei Wochen war immernoch nichts passiert und ich habe beim Vermieter angerufen. Dieser hat mir noch einmal versprochen, dass die ausstehenden Arbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden.

Passiert ist jedoch nichts. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Mangel anzeigen, Frist setzen, Miete mindern? Ist ein solcher "Schönheitsfehler" überhaupt ein Mangel? Wenn ja, um wieviel % kann die Miete gemindert werden? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten habe ich? In Mietminderungstabellen habe ich zu meinem Fall nichts gefunden...

Ein Foto gibt es auch.

Eine Mietminderung ist übrigens im Vertrag ausgeschlossen, aber das ist soweit ich das über Google rausfinden konnte eh unzulässig. Das müsste ich dann ja ignorieren können und auf § 536 BGB hinweisen?

Ab welchem Zeitpunkt wäre eine Mietminderung möglich? Einbau der Fenster, Brief mit Fristsetzung, Ablauf der Frist?

Viele Grüße und Danke schonmal!

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Miete, Mietrecht, Mietminderung
Ist eine Mieterhöhung wegen Elektrogeräten gerechtfertigt?

Ich habe von meinem Vermieter folgende E-Mail erhalten:

Wir wurden darüber informiert, dass in den Wohnungen extrem hohe Stromkosten anfallen. Dies ist drauf zurückzuführen, dass ohne Zustimmung des Vermieters zusätzliche Elektrogeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner aufgestellt wurden. Diese dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters, weder im Zimmer noch in der Küche oder Flur etc. aufgestellt werden! Das Betreiben eines solchen Gerätes löst einen Miet-Zuschlag je Gerät und Zimmer von 10 € mtl. je Mieter aus. Der Zuschlag muss von „allen Mietern“ einer Wohneinheit akzeptiert und getragen werden. Wir bitten um eine Rückmeldung bis zum 08.06.2015, ob Sie die Geräte behalten möchten. Ansonsten müssen die widerrechtliche aufgestellten Geräte „sofort“, d.h. bis spätestens 08.06.2015 entfernt werden.

Wir wohnen zu dritt in einer WG und bezahlen pro Person eine pauschale Miete inkl. aller Nebenkosten. Aktuell hat die WG zwei Kühlschränke, zwei Herde (einer mit, einer ohne Backofen) die zur vom Mieter gestellten Möblierung gehören. Lediglich eine Waschmaschine wurde zusätzlich angeschafft. Als ich im Oktober 2014 in die WG eingezogen bin, wurden bereits alle Geräte in dieser Form betrieben. Im Mietvertrag ist von einem entsprechenden Mietzuschlag keine Rede. Ist die Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt?

Wenn ja, wäre ja nur die Waschmaschine betroffen, richtig? Selbst dann halte ich 10€ pro Mieter und Monat, insgesamt also 360€ pro Jahr für in keinster Weise gerechtfertigt, da ich mir nicht vorstellen kann, wie eine Waschmaschine solche Stromkosten verursachen könnte.

Miete, Recht, Mietrecht
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