Zusätzliche Wohnfläche zu einem bestehenden Mietvertrag wird hinzugemietet : muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden?
Hallo, bei meiner Mietswohnung gibt es einen Eigentümerwechsel. Der bestehende Mietvertrag muss ja laut Mietrecht übernommen werden. Die neuen Eigentümer planen nun Umbauten im Haus, wobei ein zusätzlicher Wohnraum (einvernehmlich) in meine bestehende Wohnung integriert werden soll (also Vergrößerung der Wohnung). a) Muss dadurch ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden? b) Wie berechnet man dann prozentual den höheren Mietzins, da mehr Wohnfäche?
Viele Dank im voraus für Antworten!
MfG
Wohnrecht,
Mietrecht