Hallo,

meine Großmutter kann nicht mehr allein in ihrer Wohung leben und zieht in eine betreute Wohngruppe. Wir müssen uns darum kümmern ihre Wohung aufzulösen. den Mietvertrag habe ich gefunden und nun stellt sich uns die Frage, in wie weit der Mietvertrag, der vor über 50 Jahren geschlossen wurde noch rechtskräftig ist.

Im Mietvertrag steht dass die Wohnung besenrein und ungezieferfrei übergeben werden muss. Das erklärt sich von selbst. Desweitern steht dass die Wohnung im Originalzustand übergeben werden muss. Das ist eigentlich der Knackpunkt, keiner von uns weiß wie die Wohnung im Originalzustand ausgesehen hat, es gab uns ja alle noch nicht. Irgendwann wurde mal erwähnt das unsere Großeltern das Bad selbst neu gefließt haben und Holzdecken angebracht haben. Meine Großmutter ist mir ihrer Demenz keine große Hilfe und Großvater können wir leider nicht mehr Fragen. Hat einer Erfahrung damit und kann ein Paat Tips geben wie wir am besten mit der Auflösung und den Renovierungen (wenn nötig) verfahren sollen?

Danke schonmal