Ich habe einen Lager als Untermieter angemietet und später festgestellt dass der Hauptmieter zwangsgeräumt werden soll. Ich hatte vorher keine Kenntnis davon.Der Gerichtsvollzieher war da ist aber ohne Vollstreckung wieder gegangen. Danach hat der Vermieter eine einstweilige Anordnung gestellt, diese wurde vom AG abgelehnt mit der Begründung , der Vermieter solle den Titel des Hauptmieters gegen mich ( Untermieter ) umschreiben lassen. Jetzt hab ich einen , auf meinen Namen umgeschriebenen Urteil auf Räumung bekommen. Meine Frage : ist das zulässig.