Die Frage entstammt einer Selbstauskunft für Mietbewerber. Am 1.6. habe ich eine neue Stelle angetreten und bin dabei vom Arbeiterverhältnis(Lohn) ins Angestelltenverhältnis(Gehalt) befördert worden. Der Arbeitgeber hat sich dabei innerhalb der Unternehmensgruppe geändert. Das ganze passierte natürlich ohne schriftliche Kündigung und im Einverständnis aller Beteiligten. Trotzdem musste der alte Arbeitsvertrag beendet (gekündigt?) und ein neuer aufgesetzt werden. Dabei wurden aber alle sozialen Leistungen übernommen.

Im Detail möchte ich natürlich wissen, ob ich jetzt angeben muss, ob ich erst seit Juni "ungekündigt" bin (was natürlich für das Bewerben als Mieter fatal wäre) oder aber angebe, dass ich schon seit 2010 ungekündigt beschäftigt bin?