Sachverhalt: Vermieter und Mieter beide MwSt. Optiert:

Die jährlichen Nebenkosten werden durch eine Hausverwaltung (überwiegend Wohnungseigentümer) OHNE MwSt.Ausweisung (nicht optiert) abgerechnet.

Beispiel:

Müll/Wasser/Strom/Kanal etc. (eigentlich ja mit teils 0%/7% oder 19%)

Nebenkosten Wirtschaftsjahr XXXX: 1.190 EUR

Wie kann der Vermieter nun die korrekte Abrechnung an den Mieter stellen:

Eigentlich:

Nettomiete: = 12.000 EUR

Nebenkosten. = 1.190 EUR

Summe netto: = 13.190 EUR

+19 % MwSt. = 2.506,10 EUR

R-Bruttobetrag =15.696,10 EUR

Normalerweise ist der Vermieter doch "verpflichtet" die enthaltene Mehrwertsteuer aus/nachzuweisen. Dies kann er - hier - doch nicht.

Ist diese Abrechnung dennoch so korrekt ?

Vielen Dank für Hilfe