Ich wohne im 2.Stock einer Mietswohnung und habe momentan meinen Gartenschlauch mit einer Schnurr am Fensterbrett befestigt.Den Schlauch schließe ich immer zum gießen an und wenn ich fertig bin wieder ab.Nun möchter der Vermieter das ich diesen Schlauch entferne,weil er ein Wasserschaden fürchtet. Hat der Vermieter dafür irgendeine rechtliche Grundlage? Mein Gartenschlauch ist gelb , ähnlich wie die Wand und fällt so kaum auf und das Fenster ist auch nicht an der Straße so das keine optischen Mängel am Haus entstehen. Auf die Frage ob es noch wo anderst einen Wasseranschlüß gäbe , reagierte der Vermieter patzig und verneinte das.

Ich hoffe auf eine gute Antwort für mich und bedanke mich schonmal.