"Werkstatt" ist mit der Reparatur im Verzug?

Hallo Zusammen,

folgender Fall liegt vor:

Am 02.12.2017 habe ich mein 2t Fahrzeug zu einem -angeblich- renomierten Schrauber (aus dem Forum) gebracht um die Pleuellagerschalen wechseln und diverse "kleinarbeiten" an meinem Auto du druchführen zu lassen. Nach geschlagenen 3 Wochen war es endlich soweit, dass ich das Auto abholen konnte. Dort angekommen meinte der Schrauber, dass der Motor bei der Probefahrt klackernde Geräusche gemacht habe und er sich das noch einmal ansehen müsste. Es hat sich sodann herausgestellt, dass ein Pleuel abgerissen ist! Nachdem ich mich mit der Materie nur beschränkt auskenne und er mir was erzählt hat von "Materialfehler" haben wir uns vertraglich auf eine Kostenteilung geeinigt. > Inzwischen habe ich von mehrfachen Stellen erfahren, dass dieser Abriss zu 99% durch einen Einbaufehler des Schraubers zustande gekommen ist < Aber Vertrag ist Vertrag. Nun haben wir in diesem Vertrag auch vereinbart, dass er den Wagen bis zum 03.03.2018 wieder in einen fahrtüchtigen Zustand bringt (Das war gestern). Leider hat dass nicht geklappt und er wartet wohl noch auf eine neue Kurbelwelle und eine Ölwanne. Da der Wagen mittlerweile seit mehr als 4 Monaten!! Bei ihm steht ist meine Geduld natürlich echt am Ende. Ich habe heute eine Mahnung geschrieben indem ich ihm eine Nachfrist bis zum 17.03 gewähre und sollte er diese nicht einhalten können ziehe ich für jeden Verzugstag meinen täglichen Versicherungsbeitrag sowie Steuern und 5% Punkte über den Basiszinssatz von meiner Zuzahlung ab. Ist das soweit legitim? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Muss ich überhaupt was bezahlen nachdem die Schuld ja offenbar bei ihm liegt und er die Frist hat verstreichen lassen?

Danke im Voraus für Meinungen.

PS: So sieht das abgerissene Pleuel nun aus:

Bild zum Beitrag
KFZ, Recht, Werkstatt, Reparatur, Motor, Auto und Motorrad
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.