Hallo

Ich habe Mitte letzten Jahres meinen Vermieter über Tropfwasser in meiner Wohnung telefonisch in Kenntnis gesetzt. (Tropfwasser über der Küchenzeile) Der erschienene Dachdecker meinte nach in Augenscheinname es sei wegen ungünstigem Wind eine einmalige Sache gewesen.

Anfang Januar, das Wasser war mittlerweile 3x wieder da, habe ich meinem Vermieter per Einschreiben eine Frist bis Ende Januar mit Androhung einer Mietminderung gesetzt. In KW 2 war ein anderer Dachdecker als beim ersten Mal da. Dieser konnte auf Grund schlechten Wetters nichts machen, wollte sich aber wieder melden. Zur Februar Miete hin habe ich die Miete um 20% gemindert.

Ende Juni kam es erneut zu Tropfwasser in meiner Wohnung. Anfang Juli habe in meinem Vermieter erneut eine Frist bis Ende Juli gesetzt. Nun kam auch der Dachdecker wieder und machte einige Reperaturarbeiten am Dach. Der Vermieter forderte mich per Schreiben auf die einbehaltene Miete zurückzuzahlen.

Nun meine Frage:

Darf und kann der Vermieter die bis hier einbehaltene Miete zurück verlangen? Weil der Mangel ja erst im Juli, hoffentlich, behoben wurde.

Schon mal Danke für eure Antworten.

MfG