Darf der Vermieter uns kündigen wegen einer Mietminderung?

Hallo Leute,

ich hoffe auf diesem Weg mir Erstmeinungen zu meinem Problem zu finden.

Es geht darum, dass unsere Heizkörper schon einige Monate nicht richtig funktionieren, manchmal sogar ganz ausfallen. Das ist eigentlich schon seit unserem Einzug im Juni 2017 so. Dem Vermieter haben wir sofort daraufhin aufmerksam gemacht. Dennoch kam bisher nur die Antworten, dass wir uns an den Hausmeister wenden sollten. Was wir auch gemacht haben, aber dieser konnte es nicht beheben. Wir haben dann nochmal mit dem Vermieter gesprochen und dieser sagte er würde ich darum kümmern. (sollte schon seit September-Oktober behoben werden) Jedoch besteht das Problem weiterhin. Mein Freund und ich haben uns dann etwas schlau gemacht und eine Mietminderung vorgenommen. Natürlich haben wir auch das dem Vermieter mitgeteilt und bis heute kam von ihm nichts. Wir haben also für November, Dezember und Januar eine Mietminderung von 100€, das ist ungefähr 16% vorgenommen.

Auch habe ich eine Liste geführt, an welchen Tagen der Heizungsausfall aufgetreten ist. (mit Datum, Zeitangaben ect.) Dadurch das die Heizung ständig ausfällt, ist die Wohnung unserer Meinung nach zu urteilen schon fast unbewohnbar. An einigen Tagen sitzen wir hier mit Jacken und Decken. Denn auch einige Fenster sind unseres Erachtens nicht richtig eingebaut, wodruch es dann auch gerne mal zieht. Dazu kommt dann auch noch, dass wir an einigen Tagen kein warmes Wasser haben. Auch die anderen Mieter haben diese Probleme, kümmern sich darum aber anscheinend nicht. (wohnen in einem Mehrfamilienhaus)

Heute habe ich mit dem Vermieter gesprochen, der mir sagte er würde sich darum kümmern und ich sollte doch das Geld, welches ich bisher einbehalten habe nachzahlen. Meines Wissens nach, müssen wir dies jedoch nicht tun. Denn eine Mietminderung soll eine Entschädigung für die Mängel darstellen. Dies habe ich ihm mitgeteilt und daraufhin sagte dieser nur, dass wir in den nächsten Tagen eine schriftliche Kündigung bekommen würden. (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten)

Meine Frage wäre nun ob dies vom Vermieter rechtens wäre? Darf er uns wegen der Mietminderung die Kündigung aussprechen? Oder haben wir einen Fehler gemacht und hätten dafür gar keine Mietminderung vornehmen dürfen? Im Moment sind wir auch auf Wohnungssuche, weil wir hier sowieso nicht wohnen bleiben wollen. Aber ob wir in 3 Monaten etwas finden, können wir schlecht einschätzen.

LG Nayrore

Und vielen Dank schon einmal im Voraus.

Kündigung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Muss ich die gesamte Wohnung nach 7 Jahren gebrauch renovieren?

Hallo Leute, nun ich habe eine wichtige Frage, bitte beantwortet diese ehrlich und am besten aus eigener Erfahrung.

Ich muss im nächsten Monat, den Mietvertrag von meiner kürzlich verstorbenen Mutti kündigen. Sie lebte seit 2011 in dieser Wohnung und konnte durch ihre körperliche Einschränkungen, auch in der Zwischenzeit niemals eine Renovierung durchführen. Die Wohnung ist also noch in den selben Zustand wie beim Einzug. Bloß halt die gewöhnlichen Gebrauchsspuren sind vorhanden. Sie wohnte also ca. 7 Jahre in der Wohnung

Im Bad sind einige Wandfliesen gebrochen und die Keramikarmaturen, (Waschbecken, WC, und Duschwandhalterungen) sind leicht locker. Wenn ich z.B. mit mehr Kraftaufwand das Waschbecken versuche anzuheben, bemerke ich dass zwischen Wand und Becken, ein bisschen Spiel vorhanden sein muss. Und die Wandduschhalterung würde herausreißen, wenn man beispielsweise sich versucht an dieser festzuhalten um einen Sturz zu vermeiden.

Bohrlöcher und nicht im allgemeinen Geschmack liegende Wandgestaltungen, ist mir vollkommen klar. Dass ich diese beseitigen muss.

Nun liegt mir das Wohnungsübergabeprotokoll vor, auf dem stehen Mängel drauf. Welche die Fenster und Türen betreffen. Es sollte eigentlich eine Wartung durchgeführt werden. Aber, diese ist in der ganzen Zeit nicht geschehen.

Okay, ich bin der Meinung nach der ersten groben in Augenscheinnahme der Wohnung. Dass ich nur mein ehemaliges Kinderzimmer renovieren, und die gesamten Bohrlöcher in der Wohnung verschließen muss.

Und die restlichen Renovierungsarbeiten sind dann Angelegenheiten des Vermieters.

Sehe ich dies so richtig?

Danke.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
Mietvertrag Wertsicherungsklausel?

Ist so eine Klausel üblich und ok im Mietvertrag? Hatte ich bisher noch nie.

Vielen Dank

3.2 Waertsicherungsvereinbarungen

Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden jährlich ermittelte Verbraucherpreisindex, Basis 2010 = 100, jeweils um mehr als 5 % gegenüber dem Stand zum Mietbeginn oder nach eingetretener Mietänderung gegenüber dem Stand im Zeitpunkt der Mietänderung gestiegen oder gefallen sein, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete im entsprechenden Verhältnis. Die Veränderung wird von dem Monatsersten an wirksam, der auf die Veränderung folgt. Einer besonderen Aufforderung bedarf es dazu nicht.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die vorstehend vereinbarte Wertsicherungsklausel gemäß § 4 der Preisklauselverordnung (PrKV) vom 23.09.1998 (BGB1.IS.3043) als genehmigt gilt.

Sollte die vorgenannte Annahme beider Parteien unzutreffend sein, ist jeder der Vertragsparteien berechtigt, die Genehmigung der Wertsicherungsklausel durch das Bundesamt für Wirtschaft einzuholen.

Wird vorstehende Klausel, gleichgültig aus welchem Grund, vom Bundesamt für Wirtschaft nicht genehmigt oder wird während der Dauer des Mietverhältnisses dieser Index von dem Statistischen Bundesamt nicht fortgeführt, so verpflichten sich die Vertragsparteien, unverzüglich eine Regelung zu vereinbaren, die rechtlich dem am nächsten kommt, was sie wirtschaftlich mit dieser Währungsklausel gewollt haben.

Politik, Recht, Mietrecht, Vertrag, Wirtschaft und Finanzen
Freundin hat Hausverbot im Jobcenter und ihr Hartz4 wurde zu 100% sanktioniert?

Der Regelsatz von meiner Freundin wurde schon im November 2017 zu 100% sanktioniert. Soweit ich weiß bekommt sie nur noch einen Teil der Miete überwiesen. Sie verdient selber Geld, wird aber nur nach Bedarf beschäftigt und verdient um die 300€. Von ihrem Geld muss sie immer einen Teil der Miete zahlen. Als sie noch Hartz4 bekam hatte sie insgesamt 480€ zur Verfügung für Nebenkosten und Lebensbedarf. Von der Miete musste sie immer 220€ selbst zahlen, der Rest wurde vom Jobcenter übernommen.

Seitdem sie zu 100% sanktioniert wurde, wird nur noch der Teil für Miete gezahlt und von ihrem Gehalt muss sie dann noch 220€ abziehen für Miete. Da ihr das Geld schon vorher nicht reichte, hat sie schon seit September ihren Mietanteil nicht mehr gezahlt. Sie wird ja nur nach Bedarf beschäftigt und es kann sein dass sie mal nur 150 oder 200€ verdient.

Diesen Monat ist sie dann ins Jobcenter und ist ausgerastet. Sie ist betrunken ins Jobcenter und hat einen Angestellten mit einer Bierflasche beworfen. Der musste dann zum Arzt und meine Freundin musste bis zum nächsten Tag in der Ausnüchterungszelle verbringen.

Jetzt hat sie schon hohe Mietschulden (über 1000€) angehäuft und hat 6 Monate Hausverbot im Jobcenter. Bei ihrem Job steht sie auch schon kurz vor der Kündigung. Wenn sie zb. 300€ verdient, müsste sie eigentlich 220€ für Miete abziehen. Da sie aber auch manchmal nur 200€ verdient, kann sie die 220€ gar nicht selbst zahlen. Da sie ihren Mietanteil aber sowieso seit Monaten nicht mehr zahlt hat sie ihr Gehalt dann für Lebensmittel zur Verfügung. Die Nebenkosten hat sie übrigens auch schon seit Monaten nicht mehr gezahlt. Sie kann nicht mehr ins Jobcenter, was ist jetzt zu tun?

Arbeit, Job, Geld, Schulden, Recht, Mietrecht, Hartz IV, Jobcenter, Sanktion, Wirtschaft und Finanzen
Wie wird mein Nachbar reagieren, wenn ich ihn bzw. sie auf Lärmbelästigung durch Schuhe in der Wohnung anspreche?

Ich wohne in einem Altbau. In den letzten Tagen höre ich regelmäßig die Schritte meines Nachbars bzw. meiner Nachbarin über mir. Das war vorher nie der Fall, man hört auch mal ein leichtes dumpfes Laufgeräusch, aber so, dass es nicht stört, also ziemlich leise und so gut wie nie. Seit Kurzem ist das aber anders. Es sind höchstwahrscheinlich Laufgeräusche, etwas anderes würde ich mit den Geräuschen nicht in Verbindung bringen, die durch Schuhe verursacht werden, wodurch man ausgerechnet im Schlafzimmer jeden Schritt hört. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um Absatzschuhe handelt. Heute möchte ich meine Nachbarn über mir darauf ansprechen. Es handelt sich vermutlich um eine WG. Ich kenne die Leute aber nicht. Es kann sein, dass kürzlich ein neuer Mitbewohner eingezogen ist, das würde auch das plötzliche Auftreten der Geräusche erklären. Da das beim Schlafen äußert störend ist, möchte ich die Problematik heute höflich ansprechen. Ich habe mal etwas recherchiert. Es gibt da unterschiedliche Gerichtsurteile. Aber es scheint wohl erst einmal so zu sein, dass das Tragen von High Heels in der Wohnung als Lärmbelästigung einzustufen ist, das Tragen von Schuhen im Allgemeinen, z. B. Turnschuhen, aber nicht. Mir lässt die Sache keine Ruhe. Ich möchte da eigentlich heute noch eine Lösung. Was denkt ihr, wie die Nachbarn tendenziell reagieren werden, wenn ich sie darauf anspreche - kein Verständnis und unfreundlich, kein Verständnis, aber freundlich oder verständnisvoll und freundlich. Ich würde auch nicht ausschließen, dass der entsprechende Nachbar kein Deutsch spricht. Dann wird es schwieriger, klarzumachen, was mein Anliegen ist.

Mietrecht, Lärm, Lärmbelästigung, Nachbarn, Nachbarschaft
Hausfriedensbruch Ferienwohnung?

Hallo zusammen,

wir haben über Silvester für eine Woche eine Ferienwohnung als Einliegerwohnung in einem großen Haus, in dem der Vermieter mit wohnte, im Sauerland gebucht.

Mein Sohn (14) hatte am ersten Tag keine Lust, etwas mit uns zu unternehmen und verblieb in der Wohnung. Plötzlich ging wohl die Haustür auf und jemand rief"Hallo", mein Sohn grüßte zurück und niemand sprach uns später auf etwas ein, warum man in unserer Wohnung war. (Schlüssel hat nur noch der Eigentümer) Dies brachte uns darauf, dass man sich -aus welchem Motiv auch immer- Zugang zu unserer Wohnung in unserer Abwesenheit verschafft hat.

Also wandten wir den "Zetteltrick" an, mit dem man mittels eines eingeklemmten Zettels oben an der Tür sehen kann, ob jemand in der Wohnung war und siehe da, der Zettel lag unten an unseren Schuhen an den jeweiligen nächsten zwei Tagen. Ein Gespräch mit den Vermietern haben wir verworfen, da er es ´sicher bestreiten würde und es auch keine Notsituation gab für einen "Besuch."

Wir verließen die Unterkunft früher und machten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der hiesigen Polizei. (passieren wird wahrscheinlich nichts) Ich schickte der Vermieterin eine Email mit Kopie der Anzeige und dem Hinweis darauf. Jetzt flattert uns dreisterweise eine Nebenkostenabrechnung herein, was kann man tun?? Es kann doch nicht sein, dass solche Leute Unterkünfte vermieten dürfen? Über eine Plattform wurde nicht gebucht und bei Rezensionen muß man ja anscheinend auch ganz vorsichtig sein....

Haus, Reise, Urlaub, Wohnung, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz, kaufen, Ferienwohnung
Ist der Hauptmieter für die Miete verantwortlich?

Hallo, ich wohne in einer WG als Untermieter. Die Miete zahle ich an den Hauptmieter, welche sie dann an den Vermieter überweist.

Diesen Monat ist scheinbar meine Miete beim Hauptmieter nicht angekommen. Ich habe davon nichts mitbekommen, da ich einen Dauerauftrag habe und man mit so einem Fehler ja nicht rechnet.

Mein Hauptmieter hat es allerdings eine Woche lang nicht für nötig gehalten, mich darüber zu informieren und motzt mich auf einmal heute aus heiterem Himmel an, wann ich denn endlich meine Miete überweise. Ich habe ihm gesagt, dass es mir Leid tut, ich nicht mitbekommen habe, dass da etwas schief gelaufen ist und dass er mir doch einfach an dem Tag als die Miete fällig gewesen wäre, hätte Bescheid sagen können, dann hätte ich sie doch sofort manuell überweisen können.

Er meint jedoch, das sei doch nicht sein Problem und dass ich mich zu kümmern habe, dass die Miete ankommt. Prinzipiell hat er da ja Recht, aber ich habe es wie gesagt nicht gemerkt, er allerdings schon und wenn er dann nichts sagt, was soll ich denn dann tun??

Morgen will er sich jedenfalls auch bei den Vermietern über meine "Unzuverlässigkeit" beschweren (Bisher gab es keinen einzigen Vorfall, bei dem ich Mist gebaut hätte) und droht mir sogar an, mir fristlos zu kündigen.

Dazu muss man sagen, wir waren mal befreundet, aber es herrscht schon seit längerem Streit und in den nächsten Monaten wird sich unsere WG dementsprechend sowieso auflösen, da er auszieht. Ich wollte dann eigentlich Hauptmieter werden und mir einen neuen Mitbewohner suchen (ist mit den Vermietern auch schon so abgesprochen).

Es ist offensichtlich, dass er mir nur schaden will und bei den Vermietern ein schlechtes Bild von mir erzeugen will, damit ich hier auch nicht mehr wohnen bleiben kann, aber was soll ich denn jetzt tun oder sagen?

Generell wäre es doch schon seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Miete vollständig an den Vermieter geht, da er Hauptmieter ist oder? Er hätte mich informieren müssen, oder?

Wohnung, Miete, Geld, Mieter, Recht, Mietrecht, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Aufforderung für die Beschriftung persönlicher Gegenstände?

Liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe ich bin in diesem Sub-Forum nicht allzu falsch.

Hier mein Sachverhalt:

Seitens meiner Wohnungsgenossenschaft sind wir Mieter aufgefordert worden sämtlichen Privatbesitz (Fahrräder, Kinderwägen, ...) im Fahrradabstellraum zu beschriften.

In der Verlautbarung seitens Wohnungsgenossenschaft steht lediglich der Begriff "beschriften", nicht aber Konkreteres.

Nach einem Blick auf andere Fahrräder wurden diese jeweils mit dem Namen des Besitzers + Türnummer beschriftet.

Falls die Beschriftung NICHT bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an seinen Gegenständen angebracht wurde, wird der Gegenstand entfernt.

Meine Frage:

Bevor ich mich nun mit der Genossenschaft auseinandersetze:

Darf man so eine Forderung überhaupt stellen?

Wenn ja, muss die Beschriftung mit dem vollständigen Namen angegeben werden?

Darf man über eine reine Verlautbarung, welche an der Ausgangstüre unseres Wohnblockes angebracht wurde, solche Forderungen mit der Konsequenz der Entfernung stellen, ohne das man via Mail, Brief oder Anruf benachrichtigt wird?

Hat man die Möglichkeit der Nichtbeschriftung ohne Konsequenzen? Mir persönlich gefällt der Gedanke überhaupt nicht das ich mein Fahrrad beschriften muss, auf welchem wie bei den anderen mein Nachname + Türnummer steht. Schon alleine aufgrund dessen da ich mich ja mit dem Rad in der Öffentlichkeit bewege und dieses dann auch dementsprechend öffentlich abstelle (Besuch der Uni)

Ich würde mich über eine Antwort recht herzlich freuen.

Mit besten Grüßen

Recht, Mietrecht
Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?

Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)

Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.

Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.

Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.

Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.

Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.

Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!

Alkohol, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Baurecht, Jura, Ruhestörung, Versicherungsschutz
Was ist in der Waschküche erlaubt?

Hallo, wir haben mittlerweile ein echtes Problem mit dem anderen Mieter eines Zwei-Familienhauses! Er ist der festen Überzeugung das Haus gehöre ihm allein! Derzeit ist die Waschküche dran: er hat sich nicht nur eine Tiefkühltruhe reingestellt, sondern hat sich auch sein privates Ankleidezimmer draus gemacht wo er sich, für meine minderjährige Tochter und mich untragbar... bis auf die Unterhose auszieht. Nun ist ihm das aufgrund mehrmaligem Hinweis nach Monaten endlich vom Vermieter untersagt worden, doch es stehen immer noch seine Arbeitsschuhe sowie Tiefkühltruhe dort. Was genau ist denn offiziell in einer Gemeinschaftswaschküche erlaubt? Ich habe einen Stoffschrank (diese Gestelle mit Stoff drüber gezogen) mit Kleiderbügel, da ich viel auf Kleiderbügel trockne, und noch Wäschekörbe die auf meinen Maschinen mit Waschpulver und Co. sowie einen sehr kleinen Mülleimer stehen. Was muss ich denn jetzt wegräumen? Vermieter will jetzt meine Sachen auch entfernen weil der andere Mieter jetzt richtig grantig ist da er ja jetzt den Baustellendreck in seine Wohnung nehmen muss (vorher durfte ich immer wieder kehren, hab jetzt aber nach sämtlichen Beleidigungen die Nase voll!) und seine private Ankleide nun nicht mehr im Gemeinschaftsraum stattfinden darf! Ich sogar mal gelesen zu haben dass ich im Winter sogar meine Wäschespinne (natürlich platzsparend) in der Waschküche abstellen darf! Was darf rein, was nicht? Schuhe, Kleiderbügel, Tiefkühltruhe? Vielen Dank.

Wohnung, Recht, Mietrecht
Kriege ich die Wohnung oder nicht?

Natürlich kann mir die Frage hier niemand eindeutig beantworten. Allerdings wird mir am Telefon bei anderen Fragen immer sofort dazwischen gesprochen: es steht ja noch nicht fest, ob sie die Wohnung überhaupt bekommen. Also zur Sache:

Wohnung angeschaut, Vonovia vor Ort beim Besichtigungstermin. Alle Unterlagen abgegeben, Anruf erhalten, dass alles gut ist (Schufa,etc..) und dass es nach Abschluss des Vertrages losgehen kann. Verträge erhalten, unterschrieben, werden heute losgeschickt. Ich habe alles vollständig in den Umschlag getan. Kautionsübernahme, Mietübernahme vom Jobcenter sowie die Sepa Lastschriftsmandat Erlaubnis. Ich musste nochmals beim Kundenservice anrufen, wegen einer anderen Frage und habe gesagt, dass heute alles vollständig abgeschickt wird. Und trotzdem dieser Satz, das es ja noch nicht feststeht. Ich bin die Einzige Interessentin bzw. die Einzige, die einen Vertrag bekommen hat. Wonach entscheidet Vonovia denn? Nach Sympathie, Lust und Laune? Wenn meinerseits alles vollständig bzw. genehmigt ist, ist doch alles im grünen Bereich oder bin ich da ein wenig naiv..

Vielleicht kann mir hier jemand eine ähnliche Situation schildern oder ein wenig aufklären. Am Telefon war man so unfreundlich, dass ich nach Auflegen geweint habe. Wenn ich diese Wohnung nicht erhalte, bin ich ab Februar mit 20 Jahren obdachlos. Diese Wohnung bedeutet mir momentan demnach alles.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, mieten, Wohnungssuche, Vonovia
Darf meine Nachbarin die über mir wohnt meinen Tages ablauf bestimmen?

Ich wohne in einen Mietshaus und meine Nachbarin über mir fängt ab um 8 an zu trampeln das heisst wenn ich mal bis um 4 wach war mich schlafen gelegt habe werde ich um 8 uhr durch meine nachbarin geweckt was sich mit jeden tag staubsaugen , trampeln auch sonntag u feiertage zeigt ich habe sie darauf angesprochen ob es wirklich nötig ist jeden tag um 8 den Staubsauger anzuschmeissen und wie ein Elephant durch die Wohnung zu Trampeln , ihre Antwort darauf sie dürfe das weil es ja ausserhalb der ruhe zeiten ist, muss ich das wirklich hinnehmen das sie mir quasi vorschreibt wann ich aufzustehen habe bzw wann ich ins bettt zu gehen habe ??? das ganze geht jetz schon über 2 jahre im ganzen haus schmeissen die Nachbarn ihre Wohnungs Türen beim verlassen und betreten ihrer Wohnung so das sich mein türrahmen gelöst hat was auch niemanden störrt , mittlerweile sind nun alle nachbarn sich am beschweren wenn ich das morgendliche wecken von meiner nachbarin mit musik quittiere allerdings komen die leute nicht zu mir um sich zu beschweren sondern machen dies untereinander da heisst es dann ich würde jeden tag musik laut anhaben laute gespräche führen was nicht den tatsachen endspricht was kann ich dagegen machen und bitte jetz nicht schreiben mach die musik leiser denn die drehe ich nur auf damit die nachbarin merkt das auch noch andere im haus wohnen u sie nicht die einzigste is die im haus wohnt u das andere mieter eben nicht um punkt 8 uhr auf stehen wollen vielen dank schon mal im vorraus

Mietrecht, Strafgesetzbuch
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

Bild zum Beitrag
Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht