Guten Morgen!

Eine kurze Beschreibung des Problems: Ich suche derzeit eine Wohnung und häufig (fast immer) wollen die potentiellen Vermieter eine Mieterselbstauskunft. Dabei gibt es ein Problem.

In dieser Selbstauskunft wird meist gefragt, ob in den letzten 3 bzw. 5 Jahren eine Zwangsvollstreckung gegen mich durchgeführt wurde. Tja, dies ist leider der Fall. Dabei handelt es sich um eine (etwas konfuse) Forderung des Rundfunkbeitrags Services gegen mich. Das Ganze ist inzwischen geklärt, aber dennoch wäre es ja gelogen, wenn ich angäbe, dass KEINE Zwangsvollstreckung stattfand.

Nun habe ich auf der Seite http://www.mietrecht-hilfe.de eine Mieterselbstauskunft gefunden, in der bei der Frage nach Zwangsvollstreckungen eine Anmerkung gemacht wurde,, nämlich "im Zusammenhang mit Mietverhältnissen". Das wäre bei einer Forderung des Rundfunks ja nicht der Fall. Und ich muss ja ausschließlich Fragen beantworten, die relevant für das Mietverhältnis sind.

Dennoch bin ich unsicher. Dürfte ich wohl "Nein" bei dieser Frage angeben?