Maus lässt sich seit Wochen nicht fangen?

Hallo liebe Community,

seit Anfang Januar habe ich eine Maus hinter der Küche die sich zwischen Bad und Küchenwand versteckt. Abends läuft sie dann hinter der Küche zu einem Zugangsrohr und läuft durch das ganze Gebäude.

Ich habe bereits 10 Schlagfallen, 5 Lebendfallen und 10 Giftköderbeutel verteilt, aber sie geht an nichts ran. Als Köder habe ich u.a. Nutella, Nüsse, Mehl, Haferflocken und und und versucht. Sie geht an nichts ran. An meine Lebensmittelvorräte geht sie auch nicht. Das Zugangsrohr habe ich mit einer großen Menge Stahlwolle bzw. diese Edelstahl Topfreiniger und Alufolie gestopft. Da höre ich sie jeden Abend nagen.

Bislang lief sie auch nur diesen Weg ab, gestern Abend jedoch als ich nach Hause kam lief sie durch das Wohnzimmer hinter die Couch. Als ich dagegen getreten habe um sie zu verscheuchen, lief sie hinter das TV Regal. Ich habe dann den Mann meiner Tante benachrichtigt der sie einfangen wollte, als ich wiederkam war sie nirgends auffindbar.

Da ich nur eine 1-Raum-Wohnung habe könnte sie überall rumlaufen, da ich nirgends was abschließen kann.

Der Vermieter kümmert sich gar nicht, da es "nur eine Maus" ist. Ich fühle mich aber sehr unwohl und wohne im Moment gar nicht mehr gerne hier.

Was könnte ich noch ausprobieren, um die Maus endlich fangen zu können? Ich weiß nicht, ob es wirklich nur eine ist oder ob sie in ihrem Versteck schon einen Wurf hatte. Was sieht in einem solchen Fall das Mietrecht vor? Kann ich z.B. die Miete kürzen?

Liebe Grüße und danke im voraus

Maus, Wohnung, Mietrecht, Kammerjäger, Nagetiere, Schädlingsbekämpfung, Ungeziefer, Mausefalle
In wiefern können Nachmieter nachträglich an abgesprochenen Preisen verhandeln?

Ich bin zum 1.3. gemeinsam mit meiner MB aus meiner Wohnung ausgezogen. Wir haben uns Nachmieter organisiert und einen großen Teil Möbel für einen Abschlag dagelassen, dem die NM auch kaufvertraglich zugestimmt haben. Außerdem war in der Absprache (nicht im Vertrag, ist aber auf Whatsapp dokumentiert), dass ich das Kellerabteil noch einen Monat nutzen darf, um meine Möbel unterzustellen, die ich noch nicht abholen kann. Weil die NM nicht alle Möbel von uns behalten wollten, und wir Sperrmüll angemeldet hatten, haben wir für sie einige Möbel auch rausgeräumt, die zur Debatte standen. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass wir ja nicht unser gesamtes Inventar entfernt hätten (was wir wohlgemerkt abgesprochen hatten, dass wir das dort lassen, was sie auch mit "Ist kein Problem" beantworteten) und dass sie 100€ vom Abschlag abziehen würden. Da habe ich damit reagiert, dass alles abgesprochen war und der Abschlag nichts mit dem Übergabezustand der Wohnung zu tun hätte und bot an, die Sachen noch abzuholen. Langer Rede kurzer Sinn: Das ganze ist eskalliert, sie sahen nicht ein, dem Abschlag nicht zu veringern und fordern jetzt von mir das Kellerabteil bis nächsten Mittwoch zu räumen, was ich niemals schaffe, weil eine schwierige Klausur bevorsteht. Würde ich der Forderung nicht nachkommen, würden sie den Abschlag täglich veringern. Ich sehe mich eigentlich im Recht, bin aber im Moment eher am kürzeren Hebel. Endlich die Frage: Dürfen die das einfach so, oder kann ich darauf vertrauen, das Recht auf meiner Seite zu haben?

Recht, Mietrecht, Nachmieter, Abschlagszahlung
Vorsätzliche Sachbeschädigung der Wohnung?

Guten Abend,

Mein Vermieter und ich sind im kleinen Rechtsstreit.

Unzwar ist der Vermieter, ohne einen Anruf oder einen Brief, in meine Wohnung gegangen und hat das Schloss ausgetauscht.

Ein Nachbar beschwerte sich beim Vermieter, weil das Wasser in der Toilette durchgehen lief. Spülung War defekt. Gab aber kein Rohrbruch.

Ich muss zugeben, dass meine Wohnung gut vermüllt war.

Als ich ihn Anrief und ihn zu rede stellen wollte warum er das Schloß ausgetauscht hat, meinte er dass meine Wohnung schrecklich aussieht.

(Trotzdem kein Grund Hausfriedensbruch zu begehen und das Schloss auszutauschen)

Daraufhin habe ich einen Fachanwälte für Mietrechte eingeschaltet. Der Anwalt hat einen Brief aufgesetzt, dass ich bis zum 28.2 ausziehen möchte und 500€ Schmerzensgeld wegen Erniedrigung, weil der Vermieter die anderen Mieter die Wohnung sehen ließ.

Nun habe ich heute 22.02 eine SMS von meinem Vermieter bekommen , dass ich die Schlüssel sofort abgeben muss, sonst droht eine Anzeige und er sowieso eine Anzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einklagen will.

Es ist eine möbelisierte Wohnung, die möbelisierung aber nicht im Mietvertrag steht.

Meine Frage: 

-Wie wäre der korrekte nächste Schritt?

-Was ist mit der vorsätzlichen Sachbeschädigung? Beweispflicht? Wenn ja reichen Fotos,bevor ich eingezogen bin?

-Muss die möbelisierte Wohnung im Mietvertrag stehen?

Recht, Mietrecht, Vermieter
Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel, was kann ich machen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen, und zwar bin ich im Juli 2015 in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Nach einiger Zeit bemerkte ich aber das ich in dieser Wohnung ständig krank war und ziemliche Probleme mit der Luft bekam. Da ich Stauballergiker bin, dachte ich, es käme von den Schränken, daher ging ich hin und zog diese nach vorne um auch hinter den Schränken mal alles aus sauber zu machen. Hinter meinem Schrank war die ganze Wand pech schwarz. Daraufhin hab ich meinen damaligen Vermieter kontaktiert und bat ihn mal vorbei zu kommen. Darauf erhielt ich die Antwort das er nächste Woche vorbei käme und sich das mal anschaut. Daraufhin habe ich mir für die kommende Woche frei genommen, damit ich auf jeden Fall zu Hause bin. Es kam nur nie jemand. Auch nach weiteren nachfragen wurde ich immer betröstet. Irgendwann als ich es dann garnicht mehr in der Wohnung ausgehalten habe, bin ich zusammen mit meinen Tieren zu meinem Freund gezogen, habe die Wohnung aber vorerst behalten, da ich nicht wusste wohin mit meinen Möbeln. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt eine voll eingerichtete Studenten Wohnung (35m2) und selbst kaum noch platz. Jetzt haben mein Freund und ich im Juli 2017 endlich eine neue gemeinsame große Wohnung gefunden, und ich bin aus meiner Alten Wohnung ausgezogen. Aber ich habe bis heute keine Kaution, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung (Habe ein halbes Jahr gezahlt aber nichts verbraucht) Die Krönung des ganzen war, das mein ehem. Vermieter neue Mieter in diese Wohnung einziehen ließ. Und zu uns sagte wir sollen den Schimmel einfach überstreichen.. Durch mein Vormieter erfuhr ich das der Schimmel schon dort war, bevor ich einzog

Hat jemand ein Rat für mich, was ich tun könnte?

Fühle mich sehr über den Tisch gezogen

Kann man auch im Nachhinein noch zum Mieterschutzbund gehen?

Besteht evtl die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?

Vorsicht, die Bilder sind Beispielbilder!!! Kommt aber sehr genau hin ;)

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Miete, Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung
Schäden an der Tapete, kann mein Vermieter Schadensersatz verlangen?

Hallo!

ich bin heute aus einem Personalwohnheim eines Krankenhauses (kirchlicher Träger) ausgezogen. Dabei haben sich 3 Probleme ergeben.

1.Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

2.Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden. Ich hab die Löcher probiert zu flicken und habe die Klebereste entfernt und Überstrichen. Die Stellen sind bei genauem Hinsehen immernoch ersichtlich. Meine Vermieterin meinte daraufhin dass ich für den Schaden an der Tapete aufkommen muss (d.h. Renovierung zahlen), da im Mietvertrag steht: „Der Mieter haftet für Schäden,die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- & Anzeigepflicht entstanden ist.“ Auf diversen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für die Renovierung aufzukommen. Die Wand unter der Tapete wurde nicht beschädigt!

3.ich habe das Appartment Besenrein übergeben. Im Bad und in der Küche war natürlich Kalk, sowie Staub in den Schränken und auf den Möbeln. Die Vermieterin hat mir daraufhin unterbreitet, dass das Appartment Grundgereinigt werden müsse. Dafür wird eine Reinigungsfirma vom Krankenhaus beauftragt. Ich soll für die Kosten die dabei anfallen, aufkommen. Meine Schlüsselkaution von 50€ habe ich nicht wiederbekommen, da das anscheinend damit verrechnet wird.

Im Mietvertrag steht dazu:

„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben. Vermieter und Mieter vereinbaren, die Räume vor Übergabe gemeinsam abzunehmen.

Werden bei der Rückgabe der Mietsache Schäden oder Mängel festgestellt, die der Mieter zu vertreten hat , oder wird das Appartment nicht sauber zurückgegeben, so erfolgt die Beseitigung der Mängel oder Reinigung auf Kosten des Mieters.“

Ich werde eine Rechnung erhalten, mit der Auflistung der anfallenden Kosten.

Ist diese Klausel wirksam oder würde ich die Kosten zu unrecht tragen?

Danke schonmal im Voraus!

Recht, Mietrecht, Vermieter, Auszug, Renovierungskosten
Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist?

Hallo, am 30.12.2017 hatten wir die NK-Abrechnung 2016 im Briefkasten, mit einer Nachforderung von rd. 900 € für einen Mietzeitraum von 4,5 Monaten. Wo natürlich schnell aufgefallen ist, dass da was nicht stimmen kann. Grund für die hohe Nachzahlung war, dass der Vermieter vergessen hatte die Vorauszzahlung der Betriebs- und Heizkosten mit einzuberechnen, die einen Betrag von 640 € ausmachen. Daher haben wir Widerspruch eingelegt und eine Korrektur gefordert. Nun kam gestern am 19.02.2018 die korrigierte Abrechnung an, mit einem Nachzahlungsbetrag von rd. 260 €.

Nun meine Frage. Müssen wir die Nachforderung überhaupt noch bezahlen? Denn die Frist (31.12.2017) ist ja eindeutig überschritten. Denn es heißt ja: Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung inhaltlich auch dann noch korrigieren, wenn die eigentliche Abrechnungsfristverstrichen ist (12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode). Allerdings hat er dann keine Möglichkeit mehr, einen sich eventuell ergebenden Erstattungsbetrag geltend zu machen. Der Mieter darf darauf vertrauen, dass er nach Fristablauf nichts mehr nachzahlen muss.

Nun ist es ja so, dass auch schon in der ersten Abrechnung ein Erstattungsbetrag gefordert wurde. Heißt das, dass in diesem Falle der unterstrichene Satz nicht greift?

Ich hoffe es kann jemand eine Auskunft darüber geben.

Viele Grüße

Mieter, Recht, Mietrecht, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Aus WG ausziehen, trotz Mindestmietvertrag?

Hallo liebe Community,

ich wohne seit September 2017 in einer 3-Personen WG bestehend aus mir, einen damaligen Berufsschulkollegen und seinem Kumpel von Schulzeiten. Ich kenne ersten jetzt 3 Jahre und er ist ein super Kerl, den anderen kenne ich ca 2 Jahre von den Samstagen, wenn wir in die Disco gingen, er kam mir auch immer gepflegt, freundlich und kompromissbereit vor...

Zu Beginn dachte ich noch, dass aller Anfang schwer ist.

Mittlerweile muss ich aber feststellen, dass der Kumpel von meinem Berufsschulkollegen echt nicht tragbar ist.

Die Wohnung musste komplett renoviert werden.

Zu Beginn hat er sich geweigert die Wohnung zu renovieren, da er ja mit blanken Betonwänden einverstanden ist und es billiger war, als Tapete drauf zu machen. Das Ende vom Lied war, dass er sein Bett und seine Konsole hingestellt hat und wir alles zu zweit renovieren mussten. Dazu kommt, dass er täglich kocht und das deftig. Viel Öl,viel Fett und 90% Fleisch. Er lässt alles Geschirr öltriefend stehen und die Pfannen mit Öl benutzt er 3(!!!!) Wochen so weiter ohne die abzuspülen. Dazu hat er sich nun auch noch im Oktober ne Katze geholt.

Die Katze lebt von den Essensresten, die er nicht weggräumt wäre ich und mein anderer Mitbewohner nicht so tierlieb wäre das Tier sicherlich schon verdurstet und an den falschen Lebensmitteln gestorben..

An Putzpläne hält er sich nicht, da er ja keinen Dreck macht, weil er ja nur arbeiten ist und die Küche werden wir ja ohne ihn schaffen...

Jeder Disskusion geht er mit Zimmertür abschließen aus dem Weg und Kritik geht nur über meinen anderen Mitbewohner, weil meine Worte in den Kopf gehen wie Luft.

Mein anderer Mitbewohner ist konfliktscheu und arbeitet auf Montage, daher ist er kaum Zuhause. Deswegen würde ich auch gern ausziehen.

Im Mietvertrag sind wir alle drei Hauptmieter und der Vertrag läuft ein ganzes Jahr. Wenn das mit meinem Mitbewohner noch bis September ertragen muss spring ich noch vom Balkon.

Wenn die Möglichkeit besteht würde ich sogar auf die Kaution verzichten und mein anderer Mitbewohner weiß Bescheid. Er hätte nichts dagegen mein Zimmer zu übernehmen.

Kann mir jemand eventuell einen Rat geben?

Vielen Dank

Mietrecht, Wohngemeinschaft
Schimmel am Holzfenster. Was soll ich tun und welche Kosten kommen da ggf auf mich zu?

Hallo liebe Community,

mir ist leider etwas blödes passiert. :-(

Wie ihr sehen könnt ist der Rahmen meines Fensters von Schwarzschimmel(?) befallen. Ich wohne in einer recht blöden Ecke und mein Fenster liegt so, dass man mir immer beim arbeiten auf den Schreibtisch schauen kann. Also hatte ich eine längere Weile meine Rolläden unten, aber eigentlich auch immer gelüftet wenn ich geduscht und gekocht habe. Als ich aus den Semesterferien kam ist mir dann das aufgefallen, also der gesamte Rahmen ist an der Stelle wo der Rolladen aufsaß oberflächlich schwarz verfärbt gewesen. Ich hab erst Alkohol drauf gesprüht aber genützt hat das nichts, dann Schimmelentferner und das Zeug müsste tot sein. Es breitet sich nicht mehr aus, nur die Verfärbung ist geblieben. Dabei ist mir leider aber das Holz kaputt gegangen als ich die Stellen abgewischt habe weil ich aus versehen mit dem Nagel drüber gekratzt habe. Der Rest ist einfach abgesplittert. Die Stellen sind aber komplett trocken, es breitet sich nichts aus und das Holz darunter sieht vollkommen normal aus.

Meine Frage: kann man den Rahmen eventuell abschleifen und neu lackieren mit speziellem Lack oder muss das Fenster eher ausgetauscht werden? Der Schimmel scheint in der anderen Ecke von außen am Fenster zu sitzen ... ich bin etwas unsicher, ob er nicht auch von außen irgendwie reingewandert sein könnte. Um das zu klären müsste ein Gutachter kommen. Muss ich den dann ebenfalls bezahlen auch wenn ich zB einfach die Kosten eines Neueinbaus übernehmen würde? Und wie viel wäre das in etwa? ...

Ich bin etwas verloren hier. Danke ~ :-(

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Fenster, Schimmel, Mietrecht, renovieren, Schimmelpilz
Tod des Vermieters Grund für verspätete Nebenkostenabrechung?

Folgendes Beispiel:

Ein Mietverhältnis endete am 28.02.2017. Die Kaution wurde bisher durch den Vermieter noch nicht an den Mieter zurückgezahlt, da für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung vom 01.12.2016 - 28.02.2017 eine Nachzahlung vermutet wird. Soweit in meinen Augen alles legitim, da es sich bei dem ausstehenden Abrechnungszeitraum um Wintermonate handelt. Allerdings muss die Nebenkostenabrechnung, soweit ich weiß, bis 28.02.2018 beim ehemaligen Mieter vorliegen, sofern von Vermieterseite noch Forderungen geltend gemacht werden sollen und keine Gründe für eine Verspätung vorliegen, die der Vermieter nicht selbst zu verschulden hat. Die neue Adresse des ehemaligen Mieters wurde bei Kündigung des Mietvertrages schriftlich mitgeteilt.

Nun wurde in Erfahrung gebracht, dass der Vermieter im Oktober 2017 verstorben ist. Die Verwaltung der Immobilie wurde bis dahin durch ihn persönlich erledigt. Wer die Erben sind bzw. wer die Verwaltung übernommen hat, ist nicht bekannt, jedoch ist bekannt, dass der verstorbene Vermieter eine Ehefrau hinterlässt.

Nun meine Frage: Ist der Tod des Vermieters ein Grund, dass Forderungen aus einer verspäteten Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden dürfen? Falls ja, um was für eine Dauer verlängert sich die Frist? Und gilt dies entsprechend für die Kaution? Oder kann diese unabhängig von noch ggf. ausstehenden Nachzahlungen betrachtet werden?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Recht, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann man gegen eine Nachbarin rechtlich vorgehen die sich über die Gesundheit anderer hinwegsetzt?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Nachbarin die mit ihrem Handlungen andere Mieter gefährdet, und was könnte ich rechtlich dagegen machen?


Ich wohne in einen 6 Parteien Haushalt von einer Wohnungsgesellschaft zur Miete. Ich wohne im ersten Stockwerk. Die Nachbarin die etwas Ärger macht wohnt im Erdgeschoss. Es geht um ein Fenster im Treppenhaus zur 1te Etage. Die Verantwortlichen für die Reinigung des Fensters sind die zwei Parteien in der 1ten Etage, laut Hausordnung. Wie ich erfahren habe dürfen eigentlich nur die Partei aus der 1ten Etage das Fenster nach Belieben aufmachen und schließen. Meine Nachbarin aus dem Erdgeschoss darf nicht in meinen Bereich vom Treppenhaus zur 1te Etage sich aufhalten oder das Fenster auf machen. Das ist ihr aber sehr egal. Bei Minus Garde draußen ist das Fenster Stunden lang auf so das es im Treppenhaus kälter ist als draußen. Sie öffnet es täglich und macht es dann auch nicht mehr zu. Ich muss mehrmals täglich im Treppenhaus hoch und runter laufen, weil ich meine Mutter im Haushalt helfe und sie ebenfalls im Erdgeschoss wohnt. Durch dem extrem lüften bekam ich eine Erfrierung 2ten Grades und bekam nach dem aufwärmen lauter Bläschen mit einer klarem Flüssigkeit am Nacken, Schultern und Arme. Ich hatte dicke Bekleidung an gehabt. Durch den extrem kaltem Treppenhaus werden aufgrund der Regulierung der Heizkörper durch die Thermometer im Heizkeller wird auch bei voll aufgedrehter Heizung die Wohnungen nicht richtig warm, weil das Fenster im Treppenhaus offen ist. Auch die Wohnungsgesellschaft hat schon mehrmals mit der Nachbarin geredet das sie die Fenster geschlossen bleiben sollen wenn es so kalt draußen ist. Trotz mehrmaligem reden macht sie weiter das Fenster auf obwohl 5 von 6 Parteien es zu kalt finden. Sie spricht sich auch nicht ab mit den Parteien warum wir bei Minus Garde das Treppenhaus Fenster über 8 Std auflassen sollten.

Es sind einige Parteien gesundheitlich angeschlagen. Mein Sohn bekam auch schon eine Lungenentzündung sowie meine Mutter auch wegen der Kälte im Haus.

Welche Schritte kann ich Unternehmen und was hätte ich für Ansprüche wenn der Vermieter das Problem nicht lösen kann.






Gesundheit, Mietrecht, Strafrecht
Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler, Vermieterrecht, Vermieterwechsel, Zwischenmiete
Mitbewohner, beide Hauptmieter, kündigen oder abmahnen?

Hallo zusammen,

es handelt sich NICHT um eine Prüfungsaufgabe oder so. Ich bin absoluter Mietrechtslaie, habe aber im Freundeskreis folgendes Szenario:

A und B, zwei ehemalige Freunde haben zusammen eine Wohnung angemietet und leben seit Jahren gemeinsam in dieser WG.

A zahlt die anteilige Miete und die Nebenkosten an B. Dieser überweist per Dauerauftrag gebündelt die Zahlungen an den Vermieter der Wohnung bzw. die NK an die entsprechenden Institutionen.

Irgendwann haben sie sich zerstritten und A zahlt nur noch unregelmäßig und unvollständig die Miete (und NK) an B.

Das kann B nicht mehr mittragen, der Haussegen steht mindestens so schief wie das Konto.

Was kann B tun um A loszuwerden (die Geldfrage ist bereits erledigt und hier kein Thema)?

  • Kann B selber A abmahnen oder gar kündigen? Es stehen zwar beide gleichberechtigt im Mietvertrag aber B hat eine tiefer Verantwortung übernommen und damit eine Art "Vorrecht"?
  • Oder kann B den Vermieter um eine Teilkündigung bitten?

Oder gibt es eine ganz andere Lösung?

Allerdings: Gespräche etc. scheiden bei diesem Fall komplett aus.

Ein Auszug von B ist natürlich denkbar aber praktisch gestaltet es sich aufgrund des Wohnungsmarktes als schwierig und er sieht sich auch (berechtigt) nicht in der Pflicht, dies zu tun. Allerdings wäre es ein Druckmittel um den Vermieter zu zum Handeln zu bewegen.

Qualitative Antworten werden entsprechend honoriert!

Viele Grüße

Miete, Recht, Mietrecht, Abmahnung, Rechtslage, WG, Wohngemeinschaft, Mietkündigung
Wandfliese in der Küche abgefallen. Trägt Mieter oder Vermieter die Reperaturkosten?

Am Wochende habe ich meine Küche abgebaut. Zwischen der Arbeitsplatte und den Wandfliesen war Silikon angebracht, damit keine Feuchtigkeit von der Arbeitsplatte hinter die Küchenschränke kommt.

Beim Abbauen der Arbeitsplatte ist eine Wandfliese abgefallen, da diese am Silikon hängen geblieben ist und offensichtlich der Fliesenkleber nachgelassen hat.

Mein Vermieter ist der Meinung ich müsste die Kosten für eine neue Fliese tragen (wenn es den Fliesentyp überhaupt noch gibt).

Ich sehe das aber nicht ein. Unser Haus hat ein Schimmelproblem und es ist vertraglich betont, Schimmelbildung u.a. durch richtiges Lüften zu vermeiden. Mit dem Anbringen des Silikons bin ich meiner vertraglichen Pflicht nachgekommen, Schimmelbildung zu vermeiden.

Dass beim Abbauen der Küche die Fliese am Silikon hängen bleibt und nicht an der Wand, sollte eigentlich nicht passieren, wenn die Fliese ordnungsgemäß angebracht ist. Und wie ich wüsste nicht, wie ich das Silikon hätte anders entfernen sollen.

Auch sind die Bodenfliesen in der Küche gesprungen und gebrochen, da diese nicht fachgerecht verlegt worden sind. So könnte es nicht fernliegend sein, dass auch die Wandfliesen nicht fachgerecht angebracht worden sind.

Ferner worden die gebrochen Bodenfliesen nicht ersetzt bzw. überhaupt wieder geklebt und einfach locker auf den Boden raufgelegt. Warum ich da für eine Wandfliese zahlen soll, leuchtet mir nicht ein.

Kann mein Vermieter von mir die Kosten einer neuen Fliese samt Einbau bzw. wenn es den Fliesentyp nicht mehr gar die Kosten einer Neuverfliesung von mir verlangen?



Mieter, Fliesen, Recht, Mietrecht, Vermieter, Schaden, Kostenfrage, Mietschaden

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