Hallo, ich habe eine 4 Zimmer Wohnung angemietet, in welcher bereits seit Anfang an ein Schwedenofen steht. Dieser wird im Mietvertrag nicht explizit erwähnt, es wird aber auch nicht erwähnt dass ich diesen vom Vormieter abgelöst hätte. In der Wohnungsanzeige war der Ofen mit angepriesen. Prinzipiell wird die Wohnung mit Zentralheizung geheizt und der Schwedenofen als Zusatz genutzt.

Jetzt war der Kaminkehrer da und hat mich darauf hingewiesen dass der besagte Schwedenofen in näherer Zukunft wegen der Änderung im Emmissionsschutzgesetzt ausgetauscht werden müsse. Als ich den Vermieter darauf angesprochen habe (mündlich) meinte dieser ich müsse halt dann einen neuen Ofen kaufen und einbauen. Ich habe den Ofen ja nicht beschädigt, oder müsste ihn in Stand setzen. Kaminkehrer bezahlte bisher auch immer der Vermieter.

Ist das so korrekt? Für mein Verständnis gehört der Ofen zur Wohnung. Die Nebenkosten waren auch vom Vermieter bereits so angesetzt dass der Ofen miteinberechnet wurde. Muss ich für den neuen Ofen aufkommen, oder der Vermieter? Und wenn ich zahlen müsste, bleibt es mir dann freigestellt ob ich überhaupt wieder einen Ofen besorge? Nach diesem Verständnis könnte ich ja beim Auszug aus der Wohnung den Schwedenofen auch einfach mitnehmen?