Hallo,

ich habe soeben eine Abmahnung meines Vermieters aus dem Briefkasten geholt, in welcher steht, dass ich zu wenig lüften würde bzw. dies vom Vermieter zu selten beobachtet werden würde.

Normalerweise habe ich nachts, bevor ich schlafen gehe, das Fenster komplett geöffnet, den Rollladen hochgezogen und schließe nach ca einer Stunde nur den Rollladen so, dass die Schlitze noch frei liegen. Durch diese kommt meines Erachtens ja auch Luft in den Raum. Reicht dies als lüften aus?