Mietvertrag Wertsicherungsklausel?

Ist so eine Klausel üblich und ok im Mietvertrag? Hatte ich bisher noch nie.

Vielen Dank

3.2 Waertsicherungsvereinbarungen

Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden jährlich ermittelte Verbraucherpreisindex, Basis 2010 = 100, jeweils um mehr als 5 % gegenüber dem Stand zum Mietbeginn oder nach eingetretener Mietänderung gegenüber dem Stand im Zeitpunkt der Mietänderung gestiegen oder gefallen sein, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete im entsprechenden Verhältnis. Die Veränderung wird von dem Monatsersten an wirksam, der auf die Veränderung folgt. Einer besonderen Aufforderung bedarf es dazu nicht.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die vorstehend vereinbarte Wertsicherungsklausel gemäß § 4 der Preisklauselverordnung (PrKV) vom 23.09.1998 (BGB1.IS.3043) als genehmigt gilt.

Sollte die vorgenannte Annahme beider Parteien unzutreffend sein, ist jeder der Vertragsparteien berechtigt, die Genehmigung der Wertsicherungsklausel durch das Bundesamt für Wirtschaft einzuholen.

Wird vorstehende Klausel, gleichgültig aus welchem Grund, vom Bundesamt für Wirtschaft nicht genehmigt oder wird während der Dauer des Mietverhältnisses dieser Index von dem Statistischen Bundesamt nicht fortgeführt, so verpflichten sich die Vertragsparteien, unverzüglich eine Regelung zu vereinbaren, die rechtlich dem am nächsten kommt, was sie wirtschaftlich mit dieser Währungsklausel gewollt haben.

Politik, Recht, Mietrecht, Vertrag, Wirtschaft und Finanzen
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