Muss ich die gesamte Wohnung nach 7 Jahren gebrauch renovieren?

Hallo Leute, nun ich habe eine wichtige Frage, bitte beantwortet diese ehrlich und am besten aus eigener Erfahrung.

Ich muss im nächsten Monat, den Mietvertrag von meiner kürzlich verstorbenen Mutti kündigen. Sie lebte seit 2011 in dieser Wohnung und konnte durch ihre körperliche Einschränkungen, auch in der Zwischenzeit niemals eine Renovierung durchführen. Die Wohnung ist also noch in den selben Zustand wie beim Einzug. Bloß halt die gewöhnlichen Gebrauchsspuren sind vorhanden. Sie wohnte also ca. 7 Jahre in der Wohnung

Im Bad sind einige Wandfliesen gebrochen und die Keramikarmaturen, (Waschbecken, WC, und Duschwandhalterungen) sind leicht locker. Wenn ich z.B. mit mehr Kraftaufwand das Waschbecken versuche anzuheben, bemerke ich dass zwischen Wand und Becken, ein bisschen Spiel vorhanden sein muss. Und die Wandduschhalterung würde herausreißen, wenn man beispielsweise sich versucht an dieser festzuhalten um einen Sturz zu vermeiden.

Bohrlöcher und nicht im allgemeinen Geschmack liegende Wandgestaltungen, ist mir vollkommen klar. Dass ich diese beseitigen muss.

Nun liegt mir das Wohnungsübergabeprotokoll vor, auf dem stehen Mängel drauf. Welche die Fenster und Türen betreffen. Es sollte eigentlich eine Wartung durchgeführt werden. Aber, diese ist in der ganzen Zeit nicht geschehen.

Okay, ich bin der Meinung nach der ersten groben in Augenscheinnahme der Wohnung. Dass ich nur mein ehemaliges Kinderzimmer renovieren, und die gesamten Bohrlöcher in der Wohnung verschließen muss.

Und die restlichen Renovierungsarbeiten sind dann Angelegenheiten des Vermieters.

Sehe ich dies so richtig?

Danke.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
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