Mein Durchlauferhitzer ist defekt.Es kommt langsam aber sicher kein heißes Wasser mehr.Das Duschen würd zur Qual"
Der Durchlauferhitzer ist fest in der Wohnung montiert, mit starkstrom.
Ist die Reparatur oder ein neuer Erhitzer Sache des Vermieters oder Sache des Mieters?
Muss sich der Mieter an den Kosten eines neuen Durchlauferhitzers oder einer Reparatur beteiligen?
In unserem Vertrag steht folgendes:
"Erforderliche Kleinreperaturen an Teilen der Mieträumedie im ständigen gebrauch bzw. Zugriff des Mieters unterliegen sind dem vermieter anzuzeigen und vom Ihn zu beheben.Der Mieter hat die Kosten für die Kleinreperaturen zuerstatten, sofern diese pro einzelfall 65 € zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.Die Jährliche Gesamtbelastung hierfür darf pro mietjahr eine Montasmiete (Grundmiete) nicht übersteigen.Einzurechnen in diese Gesamtbelastung sind die vom Mieter zu tragenden Kosten für eine Heizungswartung gem§5 abs. 2.
Hat diese Klausel Auswirkungen auf die Beteiligung an den Kosten?
Vielen Dank schon einmal für Ihren Antworten! Ich bin inzwischen schließlich schon ein wenig angefressen weil der Vermieter so lahmarschig ist.
Ich habe gesehen, dass es schon ein oder zwei Beiträge zum Thema Durchlauferhitzer gibt. Die Antworten in den Beiträgen sind mir jedoch nicht ausreichend.