Ist Abrechnung der Betriebskosten und der Nebenkosten vor dem 01.12.16 zulässig?
So...da gestern der erste Teil des Vertrages gefehlt hat hier nochmal. Dürfen Kosten wie z.B. Grundsteuer abgerechnet werden wenn nicht wie unter Punkt 1 gefordert unter Punkt 2 aufgeführt? Dann sind sie doch in der Kaltmiete enthalten oder? Der Abrechnungszeitraum ist mit dem 1.12. datiert, darf er als Nebenkosten vor dem 1.12.2016 noch abrechnen? Zeitraum der Abrechnung ist 01.07.2016 - 30.06.2017. Erhalten haben wir die Abrechnung letzte Woche.
Danke für eure Hilfe
![Bild zum Beitrag](https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/ist-abrechnung-der-betriebskosten-und-der-nebenkosten-vor-dem-011216-zulaessig/0_big.png?v=1516616342000)
Mietrecht,
Betriebskostenabrechnung