Wir haben in unserem Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung von 140€ (70€ Heizung und 70€ sonstige NK wie Hausmeister, Grundsteuer, etc.). Wir haben den Vertrag zum 15.10.2016 unterschrieben und haben Ende 2017 die Betriebskostenabrechnung für 2016 bekommen: Wir sollen 200€ für die 2,5 Monate in 2016 nachzahlen!!!

Wenn man sich sich Abrechnung genauer anschaut sind von den 80€ pro Monat Nachzahlung ca. 35€ für die sonstigen NK, der Rest (45€) sind HK.

In der Zwischenzeit habe ich in Erfahrung gebracht, dass laut Wirtschaftsplan 2016, der zuvor von der Eigentümergemeinschaft verabschiedet wurde, für unsere Wohnung ein Betrag von 190€ errechnet wurde - die scheinbar auch noch zu neidrig sind.

Darf der Vermieter in Kenntnis des Wirtschaftsplans die NK Vorauszahlung um mehr als 25% niedriger ansetzen als im Wirtschaftsplan errechnet?

Selbst wenn man die HK nicht betrachtet, betragen die sonstigen verbrauchsunabhängigen NKs jeden Monat 105€ (statt der 70€ Vorrauszahlung). Diese Kosten waren ja im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung bekannt und auch so im Wirtschaftsplan. Kann man hier rechtlich begründen warum man nur 70€ Vorauszahlung verlangt?

Und schlussendlich: Muss der Nachzahlung nachkommen?